Brexit

EORI-Nummer beantragen in der EU und dem Vereinigten Königreich

Um Wareneinfuhren (Importanmeldungen) weiterhin in das Vereinigte Königreich durchführen zu können, sollten sich betroffene Unternehmen rechtzeitig um den Antrag auf eine “GB EORI-Nummer” (Economic Operator Identification and Registration) kümmern.
“In a nutshell”...Wann benötigen Importeure/Exporteure eine GB EORI und wann eine DE EORI Nummer?
Bei Zollanmeldungen für Importe in das oder Ausfuhren aus dem Vereinigte(n) Königreich benötigen Unternehmen zukünftig eine "GB EORI Nummer", um diese über das IT-System der britischen Behörden abgeben zu können. Diese kann hier beantragt werden.
Bei Zollanmeldungen für Importe in die oder Exporte aus der EU muss den deutschen Zollbehörden gegenüber weiterhin eine "DE EORI Nummer" angegeben werden. Diese kann hier benatragt werden.

GB-EORI für Lieferungen in das Vereinigte Königreich

Ab sofort benötigen deutsche Unternehmen bei einer Einfuhr in das Vereinigte Königreich eine von den britischen Zollbehörden vergebene EORI-Number. Diese beginnt mit “GB”. Diese ist immer dann notwendig, wenn vom deutschen Unternehmen zum Beispiel eine Einfuhrerklärung gegenüber den britischen Zollbehörden abgegeben werden soll.
Das Brexit-Department der britischen Regierung fasst auf der folgenden Seite die Voraussetzungen zusammen, die für den Antrag erforderlich sind. Über diese Seite kann zudem umgehend das Antragsverfahren online gestartet werden und Kontakt zu den Behörden aufgenommen werden bei Fragen.

DE-EORI für Lieferungen in die EU

Unternehmen, die bislang keine Waren in Länder außerhalb der EU verkauft haben und nach dem Brexit Geschäfte mit Partnern im VK abwickeln möchten, müssen seit dem Austritt des Verinigten Königreiches aus der EU einige zollrechtliche Bestimmungen beachten.
Der Zoll weist diesbezüglich daraufhin, dass Wirtschaftsbeteiligte sich grundsätzlich bei den Zollbehörden registrieren und eine sogenannten EORI-Nummer beantragen sollten. Ohne DE EORI-Nummer sind Ausfuhranmeldungen und Einfuhranmeldungen über das IT-System der deutschen Zollbehörden nicht möglich.
Die EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number) ist eine in der Europäischen Union von den zuständigen Behörden vergebene einzige Nummer, die zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und gegebenenfalls anderen Personen gegenüber den Zollbehörden dient.
Die EORI-Nummer wird förmlich und kostenfrei bei der Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement vergeben. Unter “Weitere Informationen” gelangen Sie zum Antrag.
Weitere wichtige Hinweise der Zollbehörden für Wirtschaftsbeteiligte, die bislang wenig bis gar keine Berührungspunkte mit Zollformalitäten hatten, stellt der Zoll auf seiner Internetseite zur Verfügung.