Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsregelungen für Briten in Hamburg nach Brexit

Anzeigepflicht des Aufenthaltes in Deutschland lebender Briten

Die Anzeige des Aufenthaltes von in Deutschland lebenden britischen Staatsangehörigen ist von diesen innerhalb von sechs Monaten nach Ablaufder Übergangszeit, mithin bis zum 30. Juni 2021, abzugeben. Grundlage für das Aufenthaltsrecht ab 1. Januar 2021 ist das Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union. Bitte wenden Sie sich hierzu an die für Ihren Wohnsitz zuständige Ausländerdienststelle.
Sofern die Möglichkeit der bis zum 31. Dezember 2020 eingerichteten Online-Registrierung für in Hamburg lebende britische Staatsangehörige genutzt wurde, ist keine weitere Anzeige abzugeben – die Registrierung wird als Aufenthaltsanzeige gewertet.

Information für erstmalig nach dem 1. Januar 2021 eingereiste britische Staatsangehörige

Britische Staatsangehörige, die erstmalig nach dem 1 Januar 2021 nach Deutschland einreisen und sich zuvor nie freizügigkeitsberechtigt in Deutschland aufgehalten haben, können keine Rechte aus dem Austrittsabkommen ableiten. Sie gelten als Drittstaatsangehörige im Sinne des Aufenthaltsgesetzes und müssen einen Aufenthaltstitel in der zuständigen Ausländerdienststelle ihres für den Wohnort zuständigen Bezirksamtes beantragen.
Wenn sich britische Staatsangehörige vor dem 1. Januar 2021 freizügigkeitsberechtigt in Deutschland aufgehalten haben und sich bis zum 30. Juni 2021 nicht länger als sechs Monate (in Ausnahmefällen auch länger) außerhalb Deutschlands aufhielten, kann auch ein Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen greifen. Bitte wenden Sie sich für diesen Ausnahmefall ebenfalls an die zuständige Ausländerdienststelle ihres Wohnort-Bezirksamtes.

Ausführliche Informationen der Bundesregierung zu den aufenthaltsrechtlichen Regelungen

Das fachlich zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) informiert auf seiner Internetseite über die grundsätzlichen aufenthaltsrechtlichen Regelungen sowie Sonderfälle. An Hand von Beispielfällen werden diese nachvollziehbar erklärt. Die Hinweise sind auch in einer Broschüre zusammengefasst und werden als PDF-Datei zum Download angeboten:
Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema ist das Einwohner-Zentralamt:
Einwohner-Zentralamt
Hammer Straße 30 - 34
22041 Hamburg
www.hamburg.de/eza
Weitere Informationen stellt die Koordinationsstelle der Stadt Hamburg hier zur Verfügung.