Handelepolitische Schutzinstrumente

Reform EU-Antidumping-Grundverordnung

Das EU-Parlament hat am 15. November 2017 im sog. Trilogverfahren die Reform der Antidumping-Grundverordnung (VO (EU) 2016/1036) beschlossen. Diese dient als Basis für die Einführung, Berechnung und Erhebung von Antidumping-Zöllen.

Inhalte

Aufgrund der reformierten Antidumping-Grundveroprdnung wird zum einen die Berechnungsmethode für Antidumpingzölle neu konzeptioniert. Diese soll ab sofort auf länderneutralen Methodiken basieren und nicht mehr an den Status "Marktwirtschaft" anknüpfen. KMUs soll bei der Anwendung der neuen Berechnungsmethoden eine Hilfestellung geboten werden.
Daneben umfasst die reformierte Verordnung auch die Beauftragung der EU-Kommission, Marktverzerrungsberichte zu Ausfuhrländern zu erstellen sowie regelmäßig zu aktualisieren. Die EU-Kommission soll dementsprechend handeln, wenn hinreichende Anhaltspunkte das Vorliegen signifikanter Marktverzerrungen im Ausfuhrland indizieren. Auch soll die EU-Kommission Leitlinien zur Bestimmung von Marktverzerrungen entwickeln.

Rechtsgrundlagen

Die Änderungsverordnung ist im Amtsblatt Nr. L 338 vom 19. Dezember 2017 abrufbar und tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.