International

Dezember 2023

Risikowarenliste für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse

21. Dezember 2023
Am 24. November 2023 wurde im Bundesanzeiger eine neue Risikowarenliste für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse veröffentlicht, für Waren, die unter Artikel 73 der VO (EU) 2016/2031 fallen, daraus ergeben sich neuen Anmeldepflichten in TRACES NT. Die Hamburger Pflanzenschutzbehörde hat dazu eine Fachinformation veröffentlicht.
(BWI)

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen

20. Dezember 2023
Auf der Internetseite des Zolls steht das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen in der Ausgabe 2024 zum Download bereit. Es ist ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden.
(www.zoll.de)

Neue Gebührenpflicht für Amtshandlungen in der Ausfuhrkontrolle

20. Dezember 2023
Am 16. September 2023 ist die Besondere Gebührenverordnung des BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung (GebV) in Kraft getreten. Damit sind für gebührenfähige Leistungen, die ab dem 1. Januar 2024 beantragt werden, Gebühren zu erheben. Näheres erfahren Sie auf der Seite des BAFA.
(BAFA)

Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation

15. Dezember 2023
Das BAFA hat das Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation aktualisiert und auf ihrer Website veröffentlicht.
(BAFA)

Allgemeines Präferenzsystem

14. Dezember 2023
Laut Mitteilung der Generaldirektion Steuern und Zollunion vom 6. Dezember hat die Kommission die derzeitige Verordnung über das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU bis Ende 2027 verlängert (ABl. L, 2023/2663, 27.11.2023). Mit dem APS der EU werden Einfuhrzölle auf Produkte abgeschafft, die aus gefährdeten Entwicklungsländern auf den EU-Markt gelangen.
Durch die Abschaffung dieser Einfuhrzölle ist das APS der EU die wichtigste unilaterale Handelspolitik der EU, um die Ausfuhren gefährdeter Entwicklungsländer in die EU auf der Grundlage internationaler Werte und Grundsätze zu unterstützen. Das Programm unterstützt Entwicklungsländer bei der Armutsbekämpfung und der Schaffung von Arbeitsplätzen auf der Grundlage internationaler Werte und Prinzipien, darunter Arbeits- und Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz sowie verantwortungsvolle Staatsführung.
Der Grundsatz des APS wurde auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) vereinbart und ist eine Fazilität, die Entwicklungsländern ("begünstigte Länder") von bestimmten Industrieländern ("Geberländern") gewährt wird.
Ausführlichere Informationen zu allgemeinen Aspekten des APS und seinen Hintergründen finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission.
(EU)

Allgemeine Genehmigungen

14. Dezember 2023
In der Mitteilung vom 8. Dezember 2023 informiert das BAFA über Änderungen im Zusammenhang mit den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 19, 21, 22, 26, 27, 28 und 33. Die Änderungen im Hinblick auf die Meldepflichten sind am 11. Dezember 2023 in Kraft getreten und sollen zur weiteren Stärkung und deutlichen Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle sowie zur Entlastung der Industrie beitragen.
(BAFA)

Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

14. Dezember 2023
Durch die Verordnung 20/9010 hat die Bundesregierung wichtige Änderungen an der Außenwirtschaftsverordnung vorgenommen. Hierdurch soll vor allem der digitale Wandel gefördert und die Vorschriften an europarechtliche Vorgaben angepasst werden:
1. Elektronischer Erlass von Verwaltungsakten möglich
Durch die Verordnung soll der Erlass von Verwaltungsakten schriftlich als auch elektronisch erfolgen können. Hierdurch soll eine Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens erreicht werden.
2. Anpassung der Angaben bei Ausfuhranmeldungen
Die Vorschriften über die Anforderungen an die Angaben bei Ausfuhranmeldungen werden an europarechtliche Vorgaben angepasst. Daneben werden Statistiken über Erdgasimporte nach Deutschland, die bisher vom BAFA erstellt wurden, eingestellt. Es kann auf Statistiken der Bundesnetzagentur und des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen werden.
3. Aufhebung der Ausnahmeregelung für Altverträge
Zudem wird die für die Lieferung von Rüstungsgütern nach Russland geltende Ausnahme vom Waffenembargo für Altverträge aufgehoben.
4. Festlegung von Bußgeldbewehrungen für bestimmte Verbote
Durch die Änderungsverordnung werden bestimmte beschlossene Verbote in Bezug auf die restriktiven Maßnahmen gegen Russland bußgeldbewehrt, so u.a. bzgl. Investitionsbeschränkungen im Bergbausektor und der Bekleidung von bestimmten Leitungsposten.
5. Neue Genehmigungspflichten für Polymethacrylimid-Hartschäume
Die Änderungsverordnung führt eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Entwicklungs- und Herstellungstechnologie für Polymethacrylimid-Hartschäume ein. Des Weiteren müssen die im Jahr 2022 vereinbarten Änderungen in der Liste der Rüstungsgüter des internationalen Wassenaar-Abkommens berücksichtigt werden.
Weitere Hinweise und Informationen hierzu finden Sie in der Pressemitteilung des Deutschen Bundestags.
(DIHK)