Innovation & Umwelt

Umweltmanagement

Umweltmanagementsysteme

Was bedeutet Umweltmanagement? Welchen Nutzen bringt Umweltmanagement? Welche Möglichkeiten zur Einführung stehen zur Auswahl? Welche Systeme gibt es für Hamburger Betriebe? Welche Umweltmanagementsysteme werden finanziell gefördert? Auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier Antworten.

EMAS und Energiemanagement nach
DIN EN ISO 50001 im Vergleich

Die Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO 50001 "Energiemanagementsysteme" durch ein Umweltweltmanagementsystem nach EMAS ist Thema einer Gegenüberstellung, die durch die Geschäftsstelle des UGA veröffentlicht wurde. ISO 50001 wird nicht automatisch mit EMAS erfüllt, bei Einbeziehung der Energienutzung als bedeutenden Umweltaspekt sind dafür jedoch nur wenige inhaltliche Anpassungen und Konkretisierungen notwendig.
Zum Stichtag 24. April 2012 wurde die Norm DIN EN 16001:2009 zurückgezogen und durch die internationale Norm DIN EN ISO 50001:2011 ersetzt, vgl. dazu auch RS-Nr.  800977 vom 15. Dezember 2011. Die deutsche Übersetzung wurde im Dezember 2011 als "DIN EN ISO 50001 Energiemanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung" veröffentlicht.
In den aktuellen Diskussionen um verpflichtende Vorgaben zur Energieeffizienz im Unternehmen spielen auch Energiemanagementsysteme eine wichtige Rolle. Die Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses (UGA) hat nun eine Gegenüberstellung zur Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO 50001 durch EMAS vorgelegt.
EMAS erfüllt nicht automatisch alle Anforderungen der ISO 50001. Wenn aber die Energienutzung als Umweltaspekt bereits Bestandteil des Umweltmanagementsystems ist, sind nach Auffassung des Umweltgutachterausschusses nur wenige inhaltliche Anpassungen und Konkretisierungen, z. B. hinsichtlich energiebezogener Leistung, energetischer Bewertung usw., erforderlich. Präzisierungen können auch hinsichtlich der Organisationsstruktur erforderlich sein, da die ISO 50001 die Verantwortlichkeiten dem Top-Management und dem Umweltbeauftragten zuordnet, wo bei EMAS und ISO 14001 teilweise nur Anforderungen an die Organisation vorgegeben sind.
Zugelassene EMAS-Umweltgutachter sind nach § 9 Abs. 3 Umweltauditgesetz befugt, Zertifizierungsbescheinigungen nach ISO 50001 zu erteilen. Ob diese Zertifikate international anerkannt sind, ist allerdings umstritten.
Innerhalb des Zertifizierungsverfahrens obliegt den Gutachtern natürlich die Pflicht, alle Anforderungen der Norm zu prüfen. Die Gegenüberstellung ISO 50001 vs. EMAS gibt an ISO 50001 Interessierten auch die Gelegenheit, die wesentlichen Inhalte der Norm kennenzulernen, ohne die Norm käuflich erwerben zu müssen.
Sie finden die Broschüre im Anhang und auf der Internetseite des UGA unter www.emas.de

Fakten und Hintergründe zu EMAS

EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) bezweckt, Organisationen durch die Schaffung von Anreizen zu einem Umweltmanagementsystem (UMS) zu führen. Das UMS gewährleistet, dass Umweltaspekte bei allen Tätigkeiten der Organisation berücksichtigt und hierdurch Ressourcenverbrauch und Umweltbelastungen kontinuierlich verringert werden. Dies hat zudem in der Regel langfristig die Senkung von Betriebskosten zur Folge. Geprüfte Unternehmen dürfen mit dem europäischen EMAS-Logo werben, das der Öffentlichkeit die umweltfreundliche Ausrichtung des Unternehmens signalisiert.

In fünf Schritten zum EMAS-Betrieb

  1. Umweltprüfung
    Zunächst werden sämtliche Umweltauswirkungen der Tätigkeit des Unternehmens erfasst. Relevant sind in diesem Zusammenhang Produktionsverfahren, Produkte und Dienstleistungen, Bewertungsmethoden, die Konformität mit den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie bestehende Umweltmanagementpraktiken und -verfahren im Betrieb.
  2. Umweltmanagementsystem
    Aufgrund dieser ersten Umweltprüfung wird dann ein Umweltmanagementsystem eingeführt. Inhaltlich basiert dieses auf einer von der Unternehmensleitung zu formulierenden Umweltpolitik. Wichtigste Inhalte des Managementsystems: Es sind die Zuständigkeiten für umweltrelevante Fragen und Vorgänge zu klären, konkrete Ziele zur Verbesserung der Umweltperformance festzulegen, Mittel zur Verfolgung dieser Ziele bereitzustellen, die darauf hinführenden Vorgehensweisen abzustimmen, Schulungsbedarf für die Mitarbeiter zu klären sowie Überwachungs- und Kommunikationssysteme zu implementieren.
  3. Umweltbetriebsprüfung
    In diesem Schritt wird das Funktionieren des UMS überprüft. Wesentliche Prüfungsfelder sind die Umsetzung der zu Beginn formulierten Umweltpolitik sowie von konkreten Umweltzielen und dem maßnahmenorientierten Umweltprogramm. Ferner wird die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften geprüft. Die Umweltbetriebsprüfung ist regelmäßig, spätestens alle drei Jahre, zu wiederholen. Diese Pflicht zur Revalidierung ist eine besondere Anforderung des EMAS-Systems.
  4. Umwelterklärung
    Hierin liegt eine weitere Besonderheit von EMAS gegenüber anderen UMS: In der Umwelterklärung informiert das Unternehmen die Öffentlichkeit über Umweltpolitik, Umweltmanagementsystem, wesentliche Umweltauswirkungen, Umweltziele und das aus alledem resultierende Umweltprogramm, das festlegt, wie die selbst gesetzten Ziele durch konkrete Maßnahmen erreicht werden können. Die Umwelterklärung wird vom Unternehmen auf Anfrage (in der Regel unentgeltlich) herausgegeben. Viele Umwelterklärungen sind auch im Internet verfügbar. Die Umwelterklärung kann genutzt werden, um über die Positionierung als umweltfreundliches Unternehmen eine positive Außendarstellung zu erreichen. Die Umwelterklärung ist von einem staatlich anerkannten Umweltgutachter zu prüfen und für gültig zu erklären.
  5. EMAS-Register
    Das Unternehmen wird schließlich in das EMAS-Register eingetragen. EMAS-Registerstelle für Hamburg ist die Industrie- und Handelskammer Hannover. Hierzu wenden Sie sich bitte an den dort zuständigen Ansprechpartner:
    Herrn Dr. Alexander Witthohn
    IHK Hannover
    Schiffgraben 49
    30175 Hannover
    Tel: 0511/3107-405
    E-Mail: alexander.witthohn@hannover.ihk.de