Kontakt zu eigenständigen Unternehmensdarstellungen
Unternehmen die der Informationspflicht nach der Störfallverordnung unterliegen und sich nicht der einheitlichen Informationsbroschüre "Sicherheit für unsere Nachbarn 2018" angeschlossen haben, sind ihrer Informationspflicht eigenständig nachgekommen. Der nachfolgenden Übersicht sind die Unternehmensnamen und Weblinks zu Unternehmensbeschreibungen zu entnehmen. Für die Richtigkeit der Angaben auf externen Websites kann auch nach sorgfältiger Prüfung keine Gewähr gegeben werden: