Übersicht

Förderung für Hamburg

Neues Förderprogramm “Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand”

Gefördert wird die Modernisierung und Errichtung von hochwertigen neuen Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb des öffentlichen Raums. Ziel der Förderung ist es, durch die Nachrüstung von hochwertigen Fahrradabstellanlagen die sichere und komfortable Unterbringung von Fahrrädern (auch Fahrradanhängern, Dreirädern und Lastenrädern) außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums zu ermöglichen und mehr Menschen für den täglichen Einsatz ihrer Fahrräder zu gewinnen.
Wer Anträge stellen kann und welche Maßnahmen gefördert werden, können Sie unter folgenden Link erfahren: Zeitgemäßes Fahrradparken

Förderung hocheffizienter Beleuchtungstechnik

Noch für dieses Jahr wird vom Hamburger Senat zusätzlich 1 Millionen Euro für das Förderprogramm “Unternehmen für Ressourcenschutz” (UfR) aus dem Klimaplan zur Verfügung gestellt.
Um Effizienzprojekte noch besser unterstützen zu können, ist die UfR-Förderrichtlinie angepasst und erweitert worden. Für alle Hamburger Unternehmen besteht jetzt zusätzlich die Möglichkeit einer Förderung von hocheffizienter Beleuchtungstechnik.
Die Attraktivität des Förderprogramms ist zusätzlich durch die Anhebung der maximal möglichen Fördergrenzen für kleine und mittlere Unternehmen auf 40 Prozent und für die übrigen Unternehmen auf 30 Prozent erhöht worden. Die Festbeträge pro vermiedener Tonne CO2 wurden für alle Technikbereiche vereinheitlicht und angehoben.
Mit der angepassten und erweiterten Förderrichtlinie ist nun auch eine Wahl zwischen Bundes- und Landesförderprogrammen möglich. Ziel ist es, Hamburger Unternehmen bei der CO2-Vermeidung und Steigerung der Material- sowie Energieeffizienz intensiver zu unterstützen. Die hierdurch neu initiierten Projekte leisten nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern es erfolgt gleichzeitig eine Ankurbelung der Hamburger Wirtschaft.
Die neue Richtlinie, die am 2. Oktober 2023 in Kraft getreten ist, sowie die Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite der Hamburgischen Investitions- und Förderbank.

Kälte- und Klimaanlagen

Ein Förderprogramm für gewerbliche Nutzer

Mit dem Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen gefördert. Die geförderten Maßnahmen führen zu einer Steigerung der Energieeffizienz, einer Minderung des Kältebedarfs sowie einer Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase. Sie tragen zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bei.
Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 27. August 2020 werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen gefördert. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die folgenden Ausführungen auf diese Richtlinie.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Bearbeitung der Förderanträge sowie die Auszahlung der Zuschüsse zuständig.

Förderung mit dem EffizienzCheck

Mit den EffizienzCheck der Hamburgischen Investions- und Förderbank werden Unternehmen aller Branchen, Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe, Institutionen, eingetragene Vereine oder soziale Einrichtungen unterstützt. Dieser Check kann für viele Technikbereiche, wie zum Beispiel Kälte, Druckluft, Rechenzentren/ Serverräume oder Produktionsanlagen genutzt werden und wird mit 50 Prozent der Ausgaben bezuschusst, wenn er im direkten Zusammenhang mit einem förderfähigen Investitionsvorhaben steht!
Nehmen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens Kontakt mit der IFB Hamburg auf.

Förderung von F&E im Bereich Ressourceneffizienz

Im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt fördert die Hamburgische Investitions- und Förderbank innovative Projekte von Hamburger Unternehmen jeglicher Branche und Größe im Bereich Ressourceneffizienz mit Hilfe von Zuschüssen.
Ziel des neuen Förderprogramms "PROFI Umwelt" ist es, Ressourcen (Energie, Material etc.) und umweltbelastende Emissionen bei der Herstellung, Nutzung oder Verwertung von Produkten durch intelligente Gestaltung des Produktdesigns oder des Herstellungsprozesses einzusparen.
Der Umfang der CO2-Reduzierung oder gegebenenfalls weitere klimaschutzrelevante Reduktionen aus der geplanten Produkt-/Verfahrensentwicklung sind als CO2-Äquivalente beziehungsweise mit entsprechenden adäquaten Kennzahlen im Antrag anzugeben.
Ansprechpartnerin für dieses Förderprogramm ist, Herr Fischer, Hamburgische Investitions- und Förderbank Hamburg, Telefon: 040 / 24846-507, E-Mail: b.fischer@ifbhh.de.

Förderprogramm "Verwendung von Holz beim Neubau von Nichtwohngebäuden"

Grundeigentümer oder dinglich Verfügungsberechtigte von Gewerbebauten können sich eine Energieberatung, energetische Sanierungsmaßnahmen und eine sachverständige Baubegleitung bezuschussen lassen.
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) unterstützt die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden. Des Weiteren wird der Einsatz von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft in der Gebäudekonstruktion (Neubau) von Nichtwohngebäuden gefördert. Gemeinsam soll so der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen in Hamburg verringert werden.
Achtung: Ab 01.01.2022 wird nur noch das Modul „Verwendung von Holz beim Neubau von Nichtwohngebäuden“ fortgesetzt. Neu: Der Gebäudestandard muss einem „Effizienzgebäude 40“ entsprechen. Ein „Effizienzgebäude 40“ (EffGeb40) muss die zum IFB-Antragszeitpunkt geltenden technischen Mindestanforderungen des Programms „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“ im Standard EffGeb40 erfüllen, siehe „Technische Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“. Auch die dort genannten Regelungen und Hinweise zur Effizienzgebäude-Berechnung nach DIN V 18599 sind zu beachten.

Förderprogramm "Unternehmen für Ressourcenschutz"

Mit diesem Programm unterstützt die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) Unternehmen (Produktions- und Dienstleistungsunternehmen sowie Handwerksbetriebe) bei freiwilligen Investitionen in Maßnahmen zum effizienten Einsatz von Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen. Das Programm wurde bis Dezember 2013 über die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt angeboten und wird seit Januar 2014 über die IFB betreut.
Das Angebot umfasst eine finanzielle Förderung, eine individuelle Vor-Ort-Beratung, allgemeine Informationen zu Effizienztechniken, die Kontaktherstellung zu Fachinstitutionen und Spezialisten sowie die Entwicklung von wirtschaftlichen Lösungsansätzen.
Förderfähig sind z. B. Effizienzmaßnahmen an folgenden technischen Anlagen: Druckluft, Heizung, Lüftung, Kälte, Wasserverwendung. Über 700 Unternehmen nutzen bereits diese Vorteile bei der Erschließung ihrer Einsparpotentiale.

Hamburger Gründachförderung

Hamburg hat ein neues Förderprogramm zur Verbesserung des Klimas und zum Ausgleich für versiegelte Flächen ins Leben gerufen. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) fördert Dachbegrünung bei Bestandsgebäuden und Neubauten für Wohn- und Nichtwohngebäude einschließlich der Nebengebäude. Bei Privatpersonen und kleinen Unternehmen kann die Förderung maximal 60 Prozent, bei mittleren Unternehmen 50 Prozent und bei Großunternehmen 40 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Der Maximalbetrag liegt bei 50.000 Euro pro Maßnahme. Zuschläge werden u.a. in Kombination mit Solarmodulen gewährt.
Für Dachflächen mit einem Aufbau von 5 cm reduziert sich die Niederschlagsgebühr um 50 Prozent.
Weitere Informationen zum Programm und den Förderrichtlinien finden Sie auf der Website des IFB Hamburg.