Bundesprogramme

Fördermaßnahme KMU-innovativ: Klimaschutz und Energieeffizienz

Das Bundesministerium für ­Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert mit der Maßnahme KMU-innovativ „Klimaschutz und Energieeffizienz" innerhalb der Förderinitiative innovative Projekte zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel. Unterstützt werden Projekte, die die Energieeffizienz steigern, Treibhausgasemissionen senken und klimafreundliche Lösungen fördern. Dies geschieht im Einklang mit dem Klimaschutzplan 2050 und der Deutschen Anpassungsstrategie.
Gefördert werden insbesondere:
  • Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Energieeinsparung in der Industrie
  • Treibhausgasmindernde Prozesse in der Produktion
  • Klimarelevante Querschnittstechnologien
  • Produkte und Dienstleistungen zum Klimaschutz oder zur Klimaanpassung
  • Nachhaltige Lösungen für den ländlichen Raum
Wichtige Rahmenbedingungen:
  • Vereinfachtes, beschleunigtes Antragsverfahren
  • Beratung durch Lotsendienst der Förderberatung „Forschung und Innovation“
  • Zwei feste Einreichfristen: 15. April und 15. Oktober
  • Thematisch offen, entscheidend sind Innovationshöhe und Marktrelevanz
Weitere Infos und Ansprechpartner finden Sie im Förderkatalog und auf dem zentralen Internetportal des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). hier.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), als ein Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, schließt auch die Sanierung von Nichtwohngebäude mit ein. Im Rahmen der reformierten Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden unterstützt, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Gefördert werden:
  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung, Austausch von Fenstern)
  • Der Einbau energieeffizienter Anlagentechnik (außer Heizung), z. B. raumlufttechnische Anlagen
  • Heizungsoptimierungen sowie der Ausbau, Umbau oder Neubau von Gebäudenetzen
  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie der Anschluss an ein solches Netz
Zuständigkeiten:
  • Das BAFA ist für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung und Gebäudenetze zuständig.
  • Die Förderung von Wärmeerzeugern (z. B. Heizungen) erfolgt über die KfW.

KfW-Förderung für Ladestationen in Unternehmen

Unternehmen, die E-Fahrzeuge nutzen oder ihren Fuhrpark elektrifizieren, können eine Förderung für den Aufbau firmeneigener Ladeinfrastruktur beantragen.
Was wird gefördert?
  • Anschaffung neuer, nicht öffentlicher Ladestationen
  • Energiemanagement- und Lademanagementsysteme
  • Netzanschlüsse, Batteriespeicher, Elektroinstallationen
  • Bauliche Anpassungen am Gebäude und Netzanschlusspunkt
  • Modernisierung der Gebäudeelektrik und Anbindung ans Telekommunikationsnetz
Rahmenbedingungen:
  • Bis zu 45.000 € Förderung je Standort
  • Die Förderung erfolgt pro Ladepunkt, nicht pro Ladesäule
  • Installation nur durch Fachunternehmen
  • Stromversorgung muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien erfolgen

Aktuelle Förderung von KWK-Anlagen, Wärme-, Kälte- und Speicherinfrastruktur

Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) können für eingespeisten Strom zeitlich befristete Zuschlagszahlungen (KWK-Zuschlag) nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten. Voraussetzung ist die Zulassung der Anlage durch das BAFA.
Wichtige Punkte:
  • Zuschläge gelten für hocheffiziente neue, modernisierte oder nachgerüstete Anlagen
  • Vergütung nur für Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird
  • Auszahlung durch den zuständigen Netzbetreiber
  • Anträge und Meldungen erfolgen über das neue elektronische DKWKG-Portal
  • Das novellierte KWKG 2025 ist am 1. April 2025 in Kraft getreten
Gefördert werden außerdem Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher, um die KWK-Stromerzeugung zu stärken, neue Wärmesenken zu erschließen und die Flexibilität der Anlagen zu erhöhen.
Weitere Details zur Antragstellung und Zulassungsverfahren finden sich auf der BAFA-Website.

Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative beispielhafte Projekte zum Umweltschutz. Im Mittelpunkt der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die bei folgenden 11 Förderthemen unterstützt werden können:
• Nachhaltigkeitskommunikation, -bildung und -bewertung
• Nachhaltige Ernährung und Lebensmittelproduktion
• Umweltschonende Produkte
• Klima¬- und ressourcenschonendes Bauen
• Nachhaltige Quartiersentwicklung
• Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
• Ressourceneffiziente Verfahren, Produktionsprozesse und Werkstoffe
• Kreislaufführung und effiziente Nutzung großer und umweltrelevanter Stoffströme
• Naturschutz und Gewässerschutz
• Umwelt und Kulturgüter
• Meeresnaturschutzfonds
• Themenoffene Förderung
Weitere Informationen finden sich auf der DBU-Webseite.

BAFA - Energieberatung im Mittelstand

Die Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte und unabhängige Beratung Informationsdefizite abzubauen und Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.
Die Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Ziel dieses Programms ist es daher, die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in KMU weiter voran zu bringen und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale zu heben. Darüber hinaus soll auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen durch Energieberater begleitet werden, um die Umsetzungsquote weiter zu erhöhen. Durch sparsame Energieverwendung in Unternehmen kann ein wesentlicher Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland und zum Klimaschutz geleistet werden.
Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Eine Contracting-Orientierungsberatung kann optionaler Beratungsbestandteil des Energieaudits sein.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Nicht antragsberechtigt sind jedoch insbesondere Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs (§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) gewährt wird sowie Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach den §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben.

Art und Höhe der Förderung

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 8.000 Euro.
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 800 Euro.

Anerkannte Energieberater / Beratungsbericht

Die Energieberatung beziehungsweise die Umsetzungsbegleitung ist nur zuwendungsfähig, wenn diese durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt. Die Auswahl des Beraters obliegt dem antragstellenden Unternehmen.
Die detaillierten Anforderungen an den Berater finden Sie in dem Merkblatt des BAFA Merkblatt zu den Beratereigenschaften. Inhaltliche Anforderungen an die Energieberatung sowie die Anforderungen an den zu erstellenden Beratungsbericht entnehmen Sie bitte Nummer 4.2 der Richtlinie sowie dem Merkblatt zum Beratungsbericht.

Kontakt

Energieberatung im Mittelstand
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 512 – Energieberatung Wohngebäude, Energieberatung Mittelstand
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1240
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 16 Uhr
Freitag: 8.30 bis 15 Uhr
Weitere Informationen finden auf den Internetseiten des BAFA.

Förderprogramm "Querschnittstechnologien"

Die Förderrichtlinie zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien wurde am 10.05.2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht und hat eine Laufzeit bis Ende 2019. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

Was wird gefördert?

In der neuen Förderrichtlinie wird wieder zwischen Einzelmaßnahmen und der sogenannten Optimierung technischer Systeme unterschieden. Neu ist, dass nun nicht nur der Ersatz, sondern auch die Neuanschaffung von Anlagen förderfähig ist.
Einzelmaßnahmen
Einzelne Anlagen beziehungsweise Aggregate ab einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 Euro – beispielsweise:
  • elektrische Motoren und Antriebe,
  • Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendung, soweit nicht in Heizkreisen von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser genutzt,
  • Ventilatoren in lufttechnischen sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen,
  • Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen,
  • Wärmerückgewinnungs- beziehungsweise Abwärmenutzungsanlagen in Prozessen innerhalb des Unternehmens (geregelt in einem Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)),
  • Dämmung von industriellen Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen (Einschränkungen siehe Förderrichtlinie).
Optimierung technischer Systeme
Ersatz und Neuanschaffung der im Förderstrang Einzelmaßnahmen aufgeführten Querschnittstechnologien sowie der Ersatz und die Erneuerung von Anlagen und Anlagenteilen, die dazu beitragen die Energieeffizienz auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzeptes zu verbessern. Das Mindest-Netto-Investitionsvolumen liegt bei 20.000 Euro.
Eine Förderung von LED-Beleuchtung ist in dem Programm nicht mehr möglich. Alternativ käme das KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren für Investitionen in Beleuchtungsanlagen infrage.

Wer kann das Programm in Anspruch nehmen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Es besteht also keine KMU-Begrenzung.
Weiterhin von der Förderung ausgeschlossen sind Freiberufler sowie Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit mindestens 25 Prozent beteiligt sind.

Wie erfolgt die Förderung?

Die Förderung erfolgt als “Investitionszuschuss” über ein Antragsverfahren beim BAFA.
Förderhöhen Einzelmaßnahmen
  • bis zu 30.000 Euro pro Vorhaben/Standort.

Förderhöhen Optimierung technischer Systeme

  • Bis zu 100.000 Euro, ohne Pumpen.
  • Bis zu 150.000 Euro, mit Pumpen.
  • In einem Energieeinsparkonzept ist die Optimierung des betrachteten Systems zu prüfen und zu bewerten. Dabei ist eine Energieeinsparung von mindestens 25 Prozent gegenüber dem IST-Zustand des jeweiligen technischen Systems nachzuweisen.
  • Neuanschaffungen werden nur gefördert, wenn diese hocheffizient sind. Der Effizienznachweis erfolgt über die im Merkblatt zur Einzelmaßnahme festgelegten Mindesteffizienzkriterien.
Die Zuwendungen unterliegen bei KMU den De-minimis-Beihilferegeln und bei größeren Unternehmen den Regelungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
KMU erhalten bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten (Netto-Investitionskosten).
Große Unternehmen erhalten bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten (Netto-Investitionsmehrkosten).
Detaillierte Informationen und Merkblätter zum Programm sowie die Antragsunterlagen sind beziehungsweise werden in den kommenden Tagen auf der Seite des BAFA zur Verfügung gestellt.

Förderdatenbank

Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

KfW-Energieeffizienzprogramme - Energieeffizient Bauen und Sanieren - Produktionsanlagen/-prozesse

Was mit den KfW-Programmen 276, 277 und 278 gefördert wird:
Gefördert wird der Neubau besonders energieeffizienter gewerblich genutzter Gebäude:
  • KfW-Effizienzhaus 55 (Kredit + 5,0 Prozent Tilgungszuschuss)
  • KfW-Effizienzhaus 70 (Kredit)
Gefördert wird die vollständige energetische Sanierung auf die Standards:
  • KfW-Effizienzhaus 70 (Kredit + 17,5 Prozent Tilgungszuschuss)
  • KfW-Effizienzhaus 100 (Kredit + 10,0 Prozent Tilgungszuschuss)
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal (Kredit + 7,5 Prozent Tilgungszuschuss)
Gleichzeitig sind auch folgende Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung förderfähig (Kredit + 5,0 Prozent Tilgungszuschuss):
  • Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
  • Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Vorhangfassaden, Außentüren und Toren (inkl. Ladestellen)
  • Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inkl. Wärme-/Kälterückgewinnung und Abwärmenutzung
  • Erneuerung und/oder Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung inkl. Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen
  • Austausch und/oder Optimierung der Beleuchtung
  • Einbau oder Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation
Zusätzlich können im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms auch Maßnahmen im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse (KfW-Programme 292 und 293) mitfinanziert werden.
Förderberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Die Förderkredite können ab dem 1. Juli 2015 über die Hausbanken beantragt werden.
Die neue Förderlandschaft berücksichtigt damit bereits die ab 1.1.2016 geltenden Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum Primärenergieverbrauch von Gebäuden. Über die Programme können etwaige Modernisierungsempfehlungen aus den verpflichtenden Energieaudits für Nicht-KMU finanziert werden.
Weitere Informationen zum Programm und den Förderrichtlinien finden Sie auf dieser Seite unter "Weitere Informationen".

Förderprogramme für Energieeffizienz und Klimaschutz bei der KfW

Wer in selbstgenutzte oder vermietete Wohnimmobilien investiert und energetisch saniert, kann ein Darlehen aus den KfW-Programmen "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren" beantragen. Dies sind beispielsweise:
  • private Hauseigentümer
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise und Gemeindeverbände
  • Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, wie z. B. Kirchen, Stiftungen und Vereine
Durch Bundesmittel werden die Zinsen für Darlehen zur energetischen Gebäudesanierung deutlich verbilligt. Die Zinsen können für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren festgeschrieben werden. Dies schafft Planungssicherheit für die Haus- und Wohnungseigentümer. Wer durch Modernisierung eines Altbaus den energetischen Standard eines KfW-Effizienzhauses erreicht, erhält darüber hinaus einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf dieser Seite unter "Weitere Informationen".

Umweltförderprogramme der KfW

Umweltschutz ist ein Gebot unserer Zeit. Deshalb fördert die KfW Investitionen der gewerblichen Wirtschaft zum Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie zum sparsamen Umgang mit Energie. Folgende Programme stehen zur Verfügung:
  • ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
  • KfW-Umweltprogramm
  • BMU-Programm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben
  • Programm zur Förderung erneuerbarer Energien
Informationen zu den einzelnen Programmen finden Sie unter der Internetadresse der KfW.

Weitere Informationen