Energieberatung

Energiebeschaffung

Kostenrechner Klimaschutzpaket

Das Klimaschutzpaket sieht vor, CO2-Emissionen im Verkehr und von Gebäuden ab 2021 zu bepreisen. Im Gegenzug soll die EEG-Umlage abgesenkt werden. Mit dem Excel-Tool der IHK Lippe können Unternehmen einfach und schnell berechnen, wie sich das in Ihrem Unternehmen finanziell auswirkt. 

Wechsel des Stromanbieters

Folgende Punkte sind besonders zu beachten, wenn ein neuer Stromlieferant gesucht wird:

Der Grundpreis sollte die Zählergebühr enthalten. Beim Arbeitspreis sollte darauf geachtet werden, dass alle Preisbestandteile wie Durchleitungsentgelte, Kosten für die Strommessung, Konzessionsabgabe sowie Steuern (einschließlich Ökosteuer) enthalten sind. Beachten Sie auch eine mögliche Bereitstellungspauschale, die im Falle einer Unterschreitung des Mindestverbrauchs erhoben wird. Bestehen Sie auf einen festen Lieferbeginn. Service, Erreichbarkeit und Kompetenz des Ansprechpartners.
Auf folgende Punkte sollten Sie beim Vertragsabschluss achten:
  • Einfache und transparente Vertragsgestaltung.
  • Kurze Vertragslaufzeiten, die nicht mehr als 12 Monate betragen sollten und die Kündigungsfrist nicht länger als drei Monate ausmachen sollten.
  • Bei Abweichungen vom Stromlieferungs-Fahrplan sollte das Risiko nicht beim Kunden liegen.
  • Ausstiegsklauseln, bei denen Wettbewerbsangebote vorgelegt werden müssen, sollten nicht akzeptiert werden.

Gibt es eine Übersicht über die Stromtarife der Versorgungsunternehmen?

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen Sondervertragskunden, die individuell die Strompreise aushandeln und den Tarifkunden. Ob sich ein solcher Sondervertrag für Sie lohnt ist beispielsweise von der bezogenen Leistung und der bezogenen Arbeit abhängig. Innerhalb des Tarifbereichs ist wiederum zu unterscheiden zwischen den Privathaushalten und den gewerblichen Tarifkunden. Da sich die Strompreise besonders für die zweite Gruppe, die privaten Haushalte und gewerblichen Tarifkunden, fast täglich ändern, ist es sehr schwierig, eine aktuelle und transparente Übersicht zu schaffen. Eine gute und aktuelle Preisübersicht bieten eine Reihe von brancheninternen Informationsquellen, die im Internet abrufbar sind. Doch fragen Sie auch bei Ihrem Versorger nach. Laut § 10 BtoElt sind diese nämlich verpflichtet die Tarifkunden über die günstigste Versorgungsmöglichkeit zu informieren. Es lohnt sich auch in Erfahrung zu bringen welche Beratungsleistungen, Wartungs- und Reparaturarbeiten als kostenfreie Dienstleistungen angeboten werden.
In jedem Fall ist zu prüfen, für welche Kundengruppe die angegebenen Strompreise gültig sind – ob sie insbesondere für die gewerblichen Tarifkunden gelten.

Energie- und Stromsteuer-Berechnungstool

Seit 1999 werden in Deutschland Strom, Treibstoffe, gas- und ölbasierte Heizstoffe mit der „Strom- bzw. Energiesteuer" belastet. Seit 2007 wird auch Kohle besteuert. Für beide Steuerarten gibt es zahlreiche Steuerentlastungen und -ermäßigungen.
Vor allem für das produzierende Gewerbe gibt es
  • Steuerermäßigungen für Heizöl, Gas und Flüssiggas, das zu Heizzwecken verwendet wird (§§ 54 und 55 Energiesteuergesetz sowie für Strom, der für betriebliche Zwecke verwendet wird (§§ 9b und 10 Stromsteuergesetz) und
  • Steuerbefreiungen für besondere Prozesse (§ 51 Energiesteuergesetz, § 9a Stromsteuergesetz).
Energieerzeugnisse, die zur Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen verbraucht werden, sind ganz oder teilweise von der Energiesteuer befreit (§§ 53, 53a und b Energiesteuergesetz). Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und aus erneuerbaren Energieträgern (§ 9 Stromsteuergesetz) ist ebenfalls steuerbefreit.
Steuerermäßigungen oder -befreiungen für Strom und primäre Energieträger können erst nachträglich und nur auf Antrag beim Hauptzollamt erstattet werden.
Weitere Informationen zu Energie- und Stromsteuererstattungen können auf der rechten Seite im Bereich "Weitere Informationen" aufgerufen werden.