durch Weiterbildung beruflich vorankommen möchten, können gefördert werden. Das Weiterbildungsstipendium hilft talentierten Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen.
Ab sofort können Sie sich bis zum 31. Oktober 2023 für das Förderprogramm 2024 bewerben.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat 1991 das Förderprogramm Begabtenförderung berufliche Bildung gestartet. In Anlehnung an die Begabtenförderung im Hochschulbereich sollen besonders leistungsfähige und leistungsbereite junge Absolventen einer Berufsausbildung in ihrer weiteren beruflichen und persönlichen Entwicklung gefördert werden.
Für
Teilnehmer der Info-Veranstaltung für unser Weiterbildungsstipendium
alle Absolventinnen und Absolventen deren Berufsausbildungsvertrag bei der Handelskammer Hamburg eingetragen ist, ist diese der Ansprechpartner für das Weiterbildungsstipendium. Gemäß den Richtlinien der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung fördert und betreut die Handelskammer Hamburg aktuell über 300 Stipendiaten.
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen eines anerkannten Ausbildungsberufes, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie sind zum Zeitpunkt der Aufnahme (Januar eines Jahres) jünger als 25 Jahre. Ausfallzeiten (z.B. durch Dienstpflicht, Elternzeit, freiwilliges soziales Jahr) sind bis zu 36 Monate anrechenbar.
2. Sie haben nachweislich sehr erfolgreiche berufliche Leistungen erbracht.
In der Abschlussprüfung mindestens 87 Punkte sowie einen Notendurchschnitt im Handelskammer-Prüfungszeugnis zwischen 1,0 und 1,9
oder
Ihre Leistungsfähigkeit herausragend in der betrieblichen Praxis unter Beweis stellen können, Ihre besondere Qualifikation im Unternehmen weisen Sie durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach
oder
Sie haben mindestens den dritten Preis in einem bundesweiten oder internationalen beruflichen Leistungswettbewerb gewonnen
3. Sie sind berufstätig (mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15h) oder stehen dem Arbeitsmarkt nachweislich zur Verfügung. Hochschulabsolventen und Vollzeitstudenten sind ausgeschlossen.
Achtung: Eine automatische Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium ist Ihnen auch bei Erfüllung aller Kriterien nicht garantiert. In der Regel liegen mehr Bewerbungen vor, als Stipendienplätze zur Verfügung stehen. Es entscheidet ein Auswahlverfahren.
Berufsbegleitende Lehrgänge für fachbezogene berufliche Qualifikationen
Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, IT-Themen, Qualitätsmanagement, Konfliktmanagement
unter bestimmten Voraussetzungen berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen Ihre Weiterbildungen selbst aus. Über die Förderfähigkeit der Maßnahmen entscheidet die Handelskammer gemäß den Richtlinien.
Achtung: Weiterbildungsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits begonnen haben, können nicht gefördert werden.
Höhe und Dauer der Förderung: In maximal drei Jahren können aktuell bis zu 8.700 Euro an Zuschüssen für Weiterbildungsmaßnahmen gewährt werden.
Eigenanteil: Pro Fördermaßnahme tragen die Stipendiatinnen und Stipendiaten einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der Kosten.
Mittelbereitstellung: Die Fördermittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Handelskammer entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Kosten und zahlt die Förderbeiträge aus.
Wenn Sie zur Zielgruppe gehören und die grundlegenden Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen, nehmen Sie bitte telefonisch (040/36 138 341) oder per E-Mail Kontakt zur Handelskammer Hamburg auf. Bitte informieren Sie sich vorab über den Ablauf des Bewerbungsprozesses im Bewerbungsleitfaden (PDF-Datei · 90 KB).
Industriepreis zur Förderung kaufmännischen Nachwuchses
Die Stiftung "Industriepreis zur Förderung kaufmännischen Nachwuchses" unterstützt finanziell junge Industriekaufleute bei Aufstiegsfortbildungen oder Fremdsprachenkursen.Gegründet wurde sie von Hamburger Unternehmern, um junge Kaufmannstalente zu fördern. Jährlich wählt der fünfköpfige Stiftungsvorstand zwei bis drei Stipendiaten aus.
Hamburger Meisterprämie
Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung sowie vergleichbarer Aufstiegsfortbildungen können beispielsweise zum Fachwirt, als zusätzlichen Anreiz 1.000 Euro Meisterprämie erhalten, sofern deren Hauptwohnsitz oder deren Ort ihrer Beschäftigung zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hamburg lag.
Die Beantragung der Meisterprämie erfolgen bei der Geschäftsstelle Meisterprämie der Handwerkskammer Hamburg.
AufstiegsBAföG
Wer sich beruflich weiterbildet, hat gute Chancen auf eine Förderung. Das gilt sowohl finanziell als auch bezüglich des zeitlichen Aufwands. In vielen Fällen übernimmt das Unternehmen die Kursgebühren. Darüber hinaus können Sie sich zahlreiche attraktive Vorteile sichern. Machen Sie jetzt den Aufstiegs-BAföG-Selbstcheck.