Hansestadt Hamburg

Berufsbildende Schulen

Die beruflichen Schulen sind in Hamburg nach dem sogenannten Fachberufsschulprinzip organisiert. Das bedeutet, alle Auszubildenden eines Berufes bzw. einer Berufsgruppe werden an einer Berufsschule beschult. Der berufsbegleitende Unterricht findet parallel zur Ausbildung im Betrieb statt. Im Teilzeitunterricht haben die Auszubildenden zwölf Unterrichtsstunden wöchentlich. Meistens findet der Berufsschulunterricht jedoch in zusammenhängenden Abschnitten (Blockunterricht) statt.

Übersicht der Berufsschulen

Die berufsbildenden Schulen sind in Hamburg über das ganze Stadtgebiet verteilt. In manchen Berufen gibt es aufgrund der hohen Auszubildendenzahl mehrere berufliche Schulen. Eine Übersicht der Berufsschulen mit den Portraits der Schulen finden Sie auf der Website des HIBB - Hamburger Institut für berufliche Bildung.

Mitwirkung in beruflichen Schulen

Lernortkooperation
Über das Hamburger Schulgesetz ist unter anderem die Mitwirkung von Ausbildungsbetrieben in den beruflichen Schulen geregelt.
In der Lernortkooperation treffen sich Ausbilder und Lehrkräfte des jeweiligen Berufes bzw. der Berufsgruppe, um in einen direkten Dialog zu treten, Beschlüsse zu fassen und Vereinbarungen zu treffen. Lernortkooperationen finden in der Regel zweimal je Schuljahr statt. Alle aktiv ausbildenden Betriebe erhalten eine Einladung.
Die Lernortkooperationen sollen insbesondere
  1. an der Weiterentwicklung der Ausbildungsinhalte und der Ausbildungsqualität mitwirken,
  2. betriebliches und schulisches Wissen gegenseitig nutzbar machen,
  3. die Ausbildungsinhalte zwischen Betrieb und Schule abstimmen,
  4. an der Ausgestaltung der Bildungspläne mitwirken,
  5. die jeweiligen Schulvorstände in strategischen Fragen, insbesondere bei der Ausrichtung und Organisation der Ausbildung und bei größeren Investitionsvorhaben, beraten,
  6. Kooperationen von Betrieben und Schule vereinbaren,
  7. Zusatzqualifikationen und Förderangebote für einzelne Schülergruppen entwickeln,
  8. die nähere Ausgestaltung der Organisationsformen des Berufsschulunterrichtes unter Berücksichtigung der Vorgaben und der Erfordernisse des Gesamtsystems der jeweiligen beruflichen Schule vereinbaren.
Mitgliedschaft im Schulvorstand
Ferner bietet die Mitgliedschaft im Schulvorstand eine gute Möglichkeit, die Interessen des Unternehmens und seiner Auszubildenden auch im Schulbetrieb zu vertreten. Jede berufliche Schule bildet einen Schulvorstand, bestehend aus dem Schulleiter, drei Wirtschaftsvertretern (Ausbildern), drei Lehrervertretern und drei Gewerkschaftsvertretern. Der Schulvorstand fördert die Zusammenarbeit zwischen Schülern, Eltern, Lehrkräften und Mitarbeitern der Schule sowie Ausbildungsbetrieben. Er berät die Schulleitung in allen Angelegenheiten, fasst Beschlüsse und entscheidet über die die Schule betreffenden Angelegenheiten. Der Schulvorstand entscheidet auf der Basis von Vorlagen der Schulleitung über folgende grundlegende Ziele und wirtschaftliche Angelegenheiten der Schule:
  • die Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen der pädagogischen Arbeit im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems
  • die Ziel- und Leistungsvereinbarung
  • die Grundsätze für die Verwendung der Personal- und Sachmittel im Rahmen ihrer Zweckbestimmung
  • die Grundsätze der Beschaffung und Verwaltung der Lernmittel
  • den Wirtschaftsplan
  • den Jahresbericht.
Allen Mitgliedern der Schulvorstände stehen zu sämtlichen Beschlussvorlagen Rede-, Antrags- und Informationsrechte zu. Der Schulvorstand entscheidet auf der Basis von Vorlagen der Schulleitung auch über die Gestaltung des Schullebens. Dazu können gehören:
  • Hausordnung
  • Namensgebung der Schule
  • Betätigung von Schülergruppen in der Schule (Grundsätze)
  • Durchführung von Geldsammlungen unter Schülern und Eltern
  • Form der Anhörung von Schüler- und Elternvertretern vor Beschlussfassung über Zeugnisse
  • Durchführung von Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts (Grundsätze)
  • Soziale Maßnahmen (Grundsätze)
Zurzeit ist im Schulvorstand der Beruflichen Schule Burgstraße (BS12) ein Platz frei. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich gern bei uns.
Wirtschaftsvertreter in der Schulinspektion
Die Schulinspektion untersucht die Qualität des Bildungs- und Erziehungsprozesses an staatlichen Schulen und berichtet darüber den Schulen und der Schulaufsicht. Für die Inspektion der Beruflichen Schulen unterhält die Schulinspektion Hamburg (www.schulinspektion.hamburg.de) ein eigenes Team, in dem auch Vertreter aus der Wirtschaft ehrenamtlich tätig sind. In einem Rhythmus von vier Jahren sollen alle Schulen inspiziert werden. Die Inspektionen umfassen:
  • Zusammenstellung und Analyse wichtiger schulischer Daten und Dokumente
  • Schriftliche Befragungen von Schüler/-innen, Lehrer/-innen sowie von Ausbildungsbetrieben
  • Schulrundgang, Unterrichtsbeobachtungen, Interviews
  • Auswertung, Berichterstattung an die Schulöffentlichkeit
Für die Inspektion werden wissenschaftlich erprobte Methoden (Fragebögen, Interviewleitfäden oder Dokumentanalysen) eingesetzt, die ein differenziertes Urteil über die Qualität einer Schule ermöglichen. Im Rahmen einer Fragebogenerhebung werden je Schule alle Schüler, alle Eltern, alle Lehrer und auch alle Betriebe befragt. Unterrichtsbeobachtungen sind das Kernstück jeder Inspektion, wobei es dabei nicht um die Beurteilung einer einzelnen Lehrkraft, sondern um die Unterrichtskultur an einer Schule geht. Nach der Prüfung erhält jede Schule eine individuelle Rückmeldung über ihre Stärken und Schwächen. Die Ergebnisse werden nach etwa sechs Wochen als Zusammenfassung online veröffentlicht (hibb.hamburg.de). Drei Monate später starten erste Gespräche zwischen Schule und Schulaufsicht, in denen Ziele formuliert und deren Umsetzung begleitet und überprüft wird.
Die Hamburger Schulinspektion sucht aktuell Wirtschaftsvertreterinnen und -vertreter, die ihre praktischen Erfahrungen in die Inspektion der beruflichen Schulen einfließen lassen möchten. Bei Interesse melden Sie sich gern bei uns