Bewachungsgewerbe

Anmeldung und Termine für die Sachkundeprüfung

Eine Sachkundeprüfung ist für folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe erforderlich:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (zum Beispiel Citystreifen),
  • Schutz vor Ladendieben (Einzelhandelsdetektive),
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher),
  • Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBI. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBI. I S. 1939) geändert worden ist, von Gemeinschaftsunterkünften nach §  53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion,
  • Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.
Die Prüfungsgebühr beträgt 175,00 €. Es wird empfohlen, sich 4 - 5 Wochen vor einem Prüfungstermin anzumelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Im Falle einer mündlichen Wiederholungsprüfung muss diese vor der Handelskammer absolviert werden, bei der der schriftliche Teil der Prüfung bestanden worden ist. Die Kosten für eine mündliche Wiederholungsprüfung belaufen sich auf 90,00 €.
Wenn Sie an der Sachkundeprüfung teilnehmen möchten, müssen Sie über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Prüfungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse verfügen.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online! Es werden alle freien/buchbaren Plätze über unsere Onlineanmeldung angezeigt. Da es auch immer wieder zu Abmeldungen kommen kann, können auch kurzfristig wieder Plätze online buchbar sein.

Unsere Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe finden Sie hier.

Die mündliche Prüfung findet ca. 1 – 3 Wochen nach dem schriftlichen Termin statt. Die Terminvergabe dafür erfolgt automatisch. 
Die über die Online-Anmeldung veröffentlichten mündlichen Prüfungstermine sind Wiederholungstermine und sind nur für Teilnehmer buchbar, die den schriftlichen Teil der Prüfung vor unserer Handelskammer bestanden haben und den mündlichen Teil wiederholen möchten.

Vorbereitungskurse:
Bildungsträger, die auf die Prüfung vorbereiten, finden Sie über die Eigenrecherche im Internet.
Unsere Handelskammer bereitet auf die Prüfung nicht vor und darf aus Neutralitätsgründen keine Bildungsträger empfehlen oder nennen.