Aus- und Weiterbildung

Mit der Ausbildung zum höheren Schulabschluss

Berufsschulabsolventinnen und -absolventen haben die Möglichkeit, sich nachträglich die Gleichwertigkeit ihres Berufsschulabschlusses mit dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) oder unter bestimmten Voraussetzungen mit dem mittleren Schulabschluss (MSA) anerkennen zu lassen. Darüber hinaus können Auszubildende in einem zusätzlichen Berufsschulunterricht parallel zu ihrer dualen Berufsausbildung auch die Fachhochschulreife erlangen.