Digitalisierung in der Ausbildung

Teilnovellierung der Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers

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Aufgrund einer Empfehlung der Sozialpartner wurde eine Anpassung der Ausbildungsinhalte der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers hinsichtlich Industrie 4.0 vorgenommen. In einem vergleichsweise kurzen Sachverständigenverfahren wurden bis Ende des Jahres 2017 punktuelle Anpassungen der drei Ausbildungsordnungen beraten sowie Zusatzqualifikationen ausgearbeitet.
Die Neuerungen beziehen sich allein auf „Industrie 4.0“ und digitales Arbeiten.
 
Die Änderungsverordnungen tritt zum 1. August 2018 in Kraft.

Inhalte der Novellierung

Es wurden Änderungen bezüglich Digitalisierung und Vernetzung vorgenommen. Dies sind im Einzelnen:
Qualifizierungsinhalte, die im Umgang mit digitaler Arbeit in Berufsbildern grundsätzlich notwendig sind, wurden als neue integrative Berufsbildposition "Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit" in die gemeinsamen Kernqualifikationen der genannten Ausbildungsordnungen aufgenommen.
Weiterhin sind die jeweiligen Berufsbildpositionen "Betriebliche und technische Kommunikation" sowie "Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse" im Hinblick auf die Industrie 4.0-relevanten Qualifikationsanforderungen aktualisiert worden.
Für bundesweit nachgefragte, berufsübergreifende und interdisziplinär begründete Qualifikationsanforderungen in zentralen Tätigkeitsfeldern von Industrie 4.0, wurden folgende optionale, kodifizierte Zusatzqualifikationen in die Ausbildungsordnungen der folgenden Berufe aufgenommen:

Industrielle Metallberufe

Anlagenmechaniker/-in, Industriemechaniker/-in, Konstruktionsmechaniker/-in, Werkzeugmechaniker/-in, Zerspanungsmechaniker/-in
  • Systemintegration
  • Prozessintegration
  • Additive Fertigungsverfahren
  • IT-gestützte Anlagenänderung

Industrielle Elektroberufe

Elektroniker/-in, für Automatisierungstechnik, Elektroniker/-in für Betriebstechnik, Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme, Elektroniker/-in für Geräte und Systeme, Elektroniker/-in für Informations- und Systemtechnik
  • Digitale Vernetzung
  • Programmierung
  • IT-Sicherheit

Mechatroniker/-in

  • Digitale Vernetzung
  • Programmierung
  • IT-Sicherheit
  • Additive Fertigungsverfahren
Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation wird als fallbezogenes Fachgespräch auf Basis einer im Ausbildungsbetrieb durchgeführten Praxisaufgabe geführt. Das Fachgespräch findet auf Antrag im Rahmen der Abschlussprüfung Teil 2 als gesonderte und freiwillige Prüfung statt. Eine Anmeldung hierzu erfolgt im Zusammenhang mit der Anmeldung  zum Teil 2 der Abschlussprüfung.

Besonderheiten

Die Berufsbezeichnungen ändern sich nicht.
Die Prüfung der Zusatzqualifikationen ist auch für bereits bestehende Berufsausbildungsverhältnisse nach alter Ausbildungsverordnung möglich.
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten der Änderungsverordnung am 1. August 2018 bereits bestehen, können nach Inkrafttreten auf Antrag der Vertragsparteien  unter Anrechnung der absolvierten Ausbildungszeit auch nach den Inhalten der Änderungsverordnung fortgesetzt werden, wenn der Auszubildende die Abschlussprüfung Teil 1 noch nicht absolviert hat.

Relevanz für den Berufsschulunterricht

Die KMK (Kultusminister Konferenz) hat Anpassungen der berufsschulischen Rahmenlehrpläne vorgenommen. Die jeweiligen Zusatzqualifikationen werden in den Rahmenlehrplänen nicht abgebildet.

Umsetzungshilfe

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) hat bereits eine Umsetzungshilfe zu den Änderungsverordnungen erstellt. Diese kann unter www.bibb.de/ausbildunggestalten kostenlos heruntergeladen oder als Print-Exemplare kostenpflichtig bestellt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Informationen des BiBB.

Downloads und Informationen

In einer Veranstaltung am 13.06.2018 konnten sich die  Ausbildungsfirmen über die Neuerungen der Änderungsverordnung informieren. Die Beiträge der Veranstaltung und weitere Informationen können Sie sich hier herunterladen. Weiterhin finden sie nachfolgend die Links zu den aktuellen Änderungen der Verordnungen.