Aus- und Weiterbildung

Industriemeister / Industriemeisterin Fachrichtung Metall

Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig zur AEVO-Prüfung anzumelden!

Kurzbeschreibung

Industriemeister Metall sind befähigt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie planen, steuern und überwachen Arbeitsprozesse, insbesondere in der Fertigung und Montage von Metallerzeugnissen sowie Maschinen, entscheiden über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel und stellen die Qualität der Produkte sicher. Die Führung und Einarbeitung der Mitarbeiter und die Betreuung der Auszubildenden gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen. Auf dem Formular können Sie einen gewünschten Prüfungstermin vermerken.
Etwa vier Wochen vor dem Anmeldeschluss erhalten Sie, sofern Sie eine Zulassungsbestätigung von uns erhalten haben, eine Aufforderung, sich für die Prüfung anzumelden.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt ist. Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gern für den nächsten verfügbaren Termin ein.

Prüfungstermine 2023

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2023
2. Halbjahr 2023
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Dezember 2022
Information zur Handlungsspezifischen Qualifikation: Unsere Teilnehmerkapazität ist erreicht. Wir können keine Anträge mehr annehmen.
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Juni 2023
Information zur Handlungsspezifischen Qualifikation: Unsere Teilnehmerkapazität ist erreicht. Wir können keine Anträge mehr annehmen.
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
i. d. R. Januar 2023
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
i. d. R. Juli 2023
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
15. Februar 2023
15. August 2023
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen*
*Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
AEVO-Prüfung
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Rechtsbewusstes Handeln (90 Minuten)
  • Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Minuten)
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (90 Minuten)
  • Zusammenarbeit im Betrieb (90 Minuten)
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten (90 Minuten)
3. und 4. Mai 2023
8. und 9. November 2023
Handlungsspezifische Qualifikation
Handlungsbereich Technik (240 Minuten)
25. Mai 2023
20. November 2023
Handlungsbereich Organisation (240 Minuten)
26. Mai 2023
21. November 2023
Situationsbezogenes Fachgespräch
Handlungsbereich Führung und Personal (60 Minuten)
voraussichtlich Juni 2023
voraussichtlich Dezember 2023/ Februar 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt

Prüfungstermine 2024

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2024
2. Halbjahr 2024
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Dezember 2023
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Juni 2024
Information zur Handlungsspezifischen Qualifikation: Unsere Teilnehmerkapazität ist erreicht. Wir können keine Anträge mehr annehmen.
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
i. d. R. Januar 2024
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
i. d. R. Juli 2024
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
15. Februar 2024
15. August 2024
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen*
*Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
AEVO-Prüfung
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Rechtsbewusstes Handeln (90 Minuten)
  • Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Minuten)
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (90 Minuten)
  • Zusammenarbeit im Betrieb (90 Minuten)
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten (90 Minuten)
2. und 3. Mai 2024

6. und 7. November 2024

Handlungsspezifische Qualifikation
Handlungsbereich Technik (240 Minuten)
22. Mai 2024
21. November 2024
Handlungsbereich Organisation (240 Minuten)
23. Mai 2024
22. November 2024
Situationsbezogenes Fachgespräch
Handlungsbereich Führung und Personal (60 Minuten)
voraussichtlich Juni/ Juli 2024
voraussichtlich Dezember 2024/ Februar 2025
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt

Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 660,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (z. B. Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 € je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen