Aus- und Weiterbildung

Industriemeister / Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik

Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig zur AEVO-Prüfung anzumelden!

Kurzbeschreibung

Industriemeister Elektrotechnik sind befähigt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie sind maßgeblich an der Planung von Betriebsabläufen sowie der Anschaffung neuer Maschinen und Anlagen beteiligt. Unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften planen Sie die Installation und Instandhaltung elektrotechnischer Anlagen. Die Führung und Einarbeitung der Mitarbeiter und die Betreuung der Auszubildenden gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Auf dem Formular können Sie einen gewünschten Prüfungstermin vermerken. Etwa vier Wochen vor dem Anmeldeschluss erhalten Sie, sofern Sie eine Zulassungsbestätigung von uns erhalten haben, eine Aufforderung, sich für die Prüfung anzumelden.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt ist. Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gern für den nächsten verfügbaren Termin ein.

Prüfungstermine 2023

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2023
Zur Zeit sind bereits alle freien Plätze vergeben!
2. Halbjahr 2023
Zur Zeit sind bereits alle freien Plätze vergeben!
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Dezember 2022
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Juni 2023
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
i. d. R. Januar 2023
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
i. d. R. Juli 2023
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
15. Februar 2023
15. August 2023
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
AEVO-Prüfung AEVO-Prüfung
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
  • Rechtsbewusstes Handeln (90 Minuten)
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (90 Minuten)
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten (90 Minuten)
3. Mai 2023
8. November 2023
  • Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Minuten)
  • Zusammenarbeit im Betrieb (90 Minuten)
4. Mai 2023
9. November 2023
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
Handlungsspezifische Qualifikation
Handlungsbereich Technik
T1 oder T2 (240 Minuten)

24. Mai 2023
28. November 2023
Handlungsbereich Organisation (240 Minuten)
25. Mai 2023
29. November 2023
Situationsbezogenes Fachgespräch
Handlungsbereich Führung und Personal 
voraussichtlich
Juni/Juli 2023
voraussichtlich
Februar/März 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt

Prüfungstermine 2024

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2024
Zur Zeit sind bereits alle freien Plätze vergeben!
2. Halbjahr 2024
Zur Zeit sind bereits alle freien Plätze vergeben!
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Dezember 2023
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Juni 2024
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
i. d. R. Januar 2024
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
i. d. R. Juli 2023
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
15. Februar 2024
15. August 2024
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
AEVO-Prüfung AEVO-Prüfung
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
  • Rechtsbewusstes Handeln (90 Minuten)
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (90 Minuten)
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten (90 Minuten)
2. Mai 2024
6. November 2024
  • Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Minuten)
  • Zusammenarbeit im Betrieb (90 Minuten)
3. Mai 2024
7. November 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
Handlungsspezifische Qualifikation
Handlungsbereich Technik
T1 oder T2 (240 Minuten)
15. Mai 2024
12. November 2024
Handlungsbereich Organisation (240 Minuten)
16. Mai 2024
13. November 2024
Situationsbezogenes Fachgespräch
Handlungsbereich Führung und Personal (45 - 60 Minuten)
voraussichtlich
Juni-August 2024
voraussichtlich
Februar-April 2025
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt

Prüfungstermine 2025

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2025

2. Halbjahr 2025
Zur Zeit sind bereits alle freien Plätze vergeben!
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Dezember 2024
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Juni 2025
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
i. d. R. Januar 2025
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
i. d. R. Juli 2025
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
15. Februar 2025
15. August 2025
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
AEVO-Prüfung AEVO-Prüfung
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
  • Rechtsbewusstes Handeln (90 Minuten)
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (90 Minuten)
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten (90 Minuten)
29. April 2025
5. November 2025
  • Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Minuten)
  • Zusammenarbeit im Betrieb (90 Minuten)
30. April 2025
6. November 2025
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
Handlungsspezifische Qualifikation
Handlungsbereich Technik
T1 oder T2 (240 Minuten)
15. Mai 2025
11. November 2025
Handlungsbereich Organisation (240 Minuten)
16. Mai 2025
12. November 2025
Situationsbezogenes Fachgespräch
Handlungsbereich Führung und Personal (45 - 60 Minuten)
voraussichtlich
Juni-August 2025
voraussichtlich
Februar-April 2026
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt


Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 660,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (z. B. Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 € je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen