Aus- und Weiterbildung

Hinweise zur mündlichen Prüfung der Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen

Laut § 3 der Verordnung zum Geprüften Fachwirt/zur Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen gliedert sich die mündliche Prüfung in eine Präsentation und ein anschließendes Fachgespräch. Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung zu gewährleisten, benötigen wir hierzu ein Thema Ihrer Wahl für die mündliche Prüfung.
Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ und auf einen weiteren frei wählbaren der folgenden Handlungsbereiche gemäß der Verordnung § 3 Absatz 2 beziehen:
  • Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  • Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
  • Gestalten von Schnittstellen und Projekten
  • Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  • Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Dabei soll die Dauer der Präsentation zehn Minuten betragen. Im anschließenden Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation nachgewiesen werden, dass auch in weiteren in Absatz 2 aufgeführten Handlungsbereichen des Gesundheits- und Sozialwesens komplexe fachliche Sachverhalte und Zusammenhänge beurteilt sowie Lösungen und Vorgehensweisen vorgeschlagen und begründet werden können. Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern.
Wir bitten Sie, Ihr Thema der Präsentation (DOCX-Datei · 62 KB) mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung in 4-facher Ausfertigung spätestens am ersten Tag der schriftlichen Prüfung mitzubringen oder zuvor in der Kammer abzugeben bzw. postalisch einzusenden. Mit dem Themenvorschlag muss die ehrenwörtliche Erklärung (ebenfalls in 4-facher Ausfertigung) eingereicht werden.
Für die Präsentation stehen folgende Hilfsmittel zur Verfügung:
  • Flipchart
  • Metaplanwand
  • Moderatorenkoffer
  • Beamer
Die technische Durchführung der Präsentation mit Hilfe von PowerPoint oder anderen Programmen ist ebenfalls möglich. Für die technische Ausstattung (Laptop, Adapter wie zum Beispiel HDMI, VGA, DPI, Mini-Displayport) ist der Prüfungsteilnehmer selbst verantwortlich. Das technische Ausfallrisiko trägt der Prüfungsteilnehmer. Bei der PowerPoint-Präsentation muss daher für die Bewertung ein vollständiger Ausdruck dem zuständigen Prüfungsausschusses in 3-facher Ausfertigung zur Verfügung gestellt werden. Es wird empfohlen die PowerPoint-Präsentation zusätzlich im PDF-Format zu speichern.