Aus- und Weiterbildung

Mediengestalterinnen und Mediengestalter Digital und Print

Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print / zur Mediengestalterin Digital und Print vom 26. April 2013.
Grundsätzliche Hinweise zu Prüfstück I und Prüfstück II
Fachrichtung Beratung und Planung:
  • Prüfstück I:
    Projektkonzeption (schriftliches Konzept) und Realisierung eines Produktentwurfes (praktische Arbeit)
  • Prüfstück II:
    Bei Anfertigung von Prüfstück II ist die im Ausbildungsvertrag festgelegte Qualifikationseinheit nach § 4 Absatz 3 Nummer 3 zu berücksichtigen (W3 Module)
Fachrichtung Konzeption und Visualisierung:
  • Prüfstück I:
    Designkonzeption (schriftliches Konzept) und Realisierung eines Medienteilproduktes (praktische Arbeit)
  • Prüfstück II:
    Bei Anfertigung von Prüfstück II ist die im Ausbildungsvertrag festgelegte Qualifikationseinheit nach § 4 Absatz 3 Nummer 3 zu berücksichtigen (W3 Module)
Fachrichtung Gestaltung und Technik:
  • Prüfstück I:
    Lösungsvorschlag mit Arbeitsplanung (schriftliches Konzept) und Erstellung eines Teilproduktes der Medienproduktion (praktische Arbeit)
  • Prüfstück II:
    Bei Anfertigung von Prüfstück II ist die im Ausbildungsvertrag festgelegte Qualifikationseinheit nach § 4 Absatz 3 Nummer 3 zu berücksichtigen (W3 Module)
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Zwischenprüfung 2024

Zwischenprüfung
Frühjahr 2024
Herbst 2024
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
keine Prüfung
Schriftliche Prüfung
13. März 2024
keine Prüfung
Praktische Prüfung
Abgabe praktische Prüfung
15. März 2024
18. März 2024
keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden
circa 5 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin
keine Prüfung

Zwischenprüfung 2025

Zwischenprüfung
Frühjahr 2025
Herbst 2025
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
keine Prüfung
Schriftliche Prüfung
19. März 2025
keine Prüfung
Praktische Prüfung
Abgabe der praktischen Prüfung
Termin folgt
Termin folgt
keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden
circa 5 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin
keine Prüfung

Abschlussprüfung 2024

Abschlussprüfung
Sommer 2024
Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
4 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss
4 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2024
1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung sowie Ausgabe der praktischen Aufgabe
15. Mai 2024
4. Dezember 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich (15 Minuten)
in der Regel am Tag der Bewertung der Prüfstücke
in der Regel am Tag der Bewertung der Prüfstücke
Prüfstück I, Teil a: Erstellung "Konzept" bzw. "Arbeitsplanung"
15. Mai 2024 bis 29. Mai 2024
Termin folgt
Abgabe Prüfstück I, Teil a: "Konzept" bzw. "Arbeitsplanung" (sofern mehrseitig, geheftet und in dreifacher Ausfertigung sowie einmal als PDF-Datei)
3. Juni 2024 bis 10.30 Uhr in der Handelskammer Hamburg
Termin folgt
Prüfstück I, Teil b: Erstellung "Praktische Arbeit"
30. Mai 2024
Termin folgt
Prüfstück II: Erstellung W3 Modul
31. Mai 2024
Termin folgt
Abgabe Prüfstück I und II (Praktische Arbeit und W3 Modul)
3. Juni 2024 bis 10.30 Uhr in der Handelskammer Hamburg
Termin folgt
Bewertung der Prüfstücke, Ausgabe bzw. Versand der Prüfungsbescheinigung
26. Juni 2024 bis 4. Juli 2024
Termine folgen
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
Ausgabe der Prüfstücke
15. August 2024
Termin folgt

Abschlussprüfung 2025

Abschlussprüfung
Sommer 2025
Winter 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
4 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss
4 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2025
5. August 2025
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung sowie Ausgabe der praktischen Aufgabe
14. Mai 2025
3. Dezember 2025
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich (15 Minuten)
in der Regel am Tag der Bewertung der Prüfstücke
in der Regel  am Tag der Bewertung der Prüfstücke
Prüfstück I, Teil a: Erstellung "Konzept" bzw. "Arbeitsplanung"
Termin folgt
Termin folgt
Abgabe Prüfstück I, Teil a: "Konzept" bzw. "Arbeitsplanung" (sofern mehrseitig, geheftet und in dreifacher Ausfertigung sowie einmal als PDF-Datei)
Termin folgt
Termin folgt
Prüfstück I, Teil b: Erstellung "Praktische Arbeit"
Termin folgt
Termin folgt
Prüfstück II: Erstellung W3 Modul
Termin folgt
Termin folgt
Abgabe Prüfstück I und II (Praktische Arbeit und W3 Modul)
Termin folgt
Termin folgt
Bewertung der Prüfstücke, Ausgabe bzw. Versand der Prüfungsbescheinigung
Termin folgt
Termin folgt
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, in der Regel  innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
Ausgabe der Prüfstücke
Termin folgt
Termin folgt

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen