Aus- und Weiterbildung
Mediengestalterinnen und Mediengestalter Digital und Print
Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print / zur Mediengestalterin Digital und Print vom 26. April 2013.
Grundsätzliche Hinweise zu Prüfstück I und Prüfstück II
Fachrichtung Beratung und Planung:
- Prüfstück I:
Projektkonzeption (schriftliches Konzept) und Realisierung eines Produktentwurfes (praktische Arbeit) - Prüfstück II:
Bei Anfertigung von Prüfstück II ist die im Ausbildungsvertrag festgelegte Qualifikationseinheit nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 zu berücksichtigen (W3 Module)
Fachrichtung Konzeption und Visualisierung:
- Prüfstück I:
Designkonzeption (schriftliches Konzept) und Realisierung eines Medienteilproduktes (praktische Arbeit) - Prüfstück II:
Bei Anfertigung von Prüfstück II ist die im Ausbildungsvertrag festgelegte Qualifikationseinheit nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 zu berücksichtigen (W3 Module)
Fachrichtung Gestaltung und Technik:
- Prüfstück I:
Lösungsvorschlag mit Arbeitsplanung (schriftliches Konzept) und Erstellung eines Teilproduktes der Medienproduktion (praktische Arbeit) - Prüfstück II:
Bei Anfertigung von Prüfstück II ist die im Ausbildungsvertrag festgelegte Qualifikationseinheit nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 zu berücksichtigen (W3 Module)
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.
Zwischenprüfung 2023
Zwischenprüfung
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Frühjahr 2023
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Herbst 2023
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Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
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werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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keine Prüfung
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Schriftliche Prüfung
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22. März 2023
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keine Prüfung
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Praktische Prüfung
Abgabe der praktischen Prüfung
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27. März 2023
28. März 2023
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keine Prüfung
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Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden
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ca. 5-6 Wochen nach dem Prüfungstermin
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keine Prüfung
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Zwischenprüfung 2024
Zwischenprüfung
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Frühjahr 2024
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Herbst 2024
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Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
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werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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keine Prüfung
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Schriftliche Prüfung
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13. März 2024
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keine Prüfung
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Praktische Prüfung
Abgabe praktische Prüfung
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15. März 2024
18. März 2024
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keine Prüfung
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Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden
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ca. 5-6 Wochen nach dem Prüfungstermin
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keine Prüfung
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Abschlussprüfung 2023
Abschlussprüfung |
Sommer 2023
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Winter 2023
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Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
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4 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss
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4 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss
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Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
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1. Februar 2023
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1. September 2023
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Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
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ab Anmeldeschluss
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ab Anmeldeschluss
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Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
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werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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Schriftliche Prüfung sowie Ausgabe der praktischen Aufgabe
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10. Mai 2023
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6. Dezember 2023
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Mündliche Ergänzungsprüfung | ||
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich (15 Minuten)
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i.d.R. am Tag der Bewertung der Prüfstücke
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i.d.R. am Tag der Bewertung der Prüfstücke
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Prüfstück I, Teil a: Erstellung "Konzept" bzw. "Arbeitsplanung"
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ab 10. Mai 2023 bis 24. Mai 2023
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ab 6. Dezember 2023 bis 20. Dezember 2023
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Abgabe Prüfstück I, Teil a: "Konzept" bzw. "Arbeitsplanung" (sofern mehrseitig, geheftet und in dreifacher Ausfertigung sowie einmal als PDF-Datei)
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30. Mai 2023 bis 10:30 Uhr in der Handelskammer Hamburg
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2. Januar 2024 bis 10:30 Uhr in der Handelskammer Hamburg
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Prüfstück I, Teil b: Erstellung "Praktische Arbeit"
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25. Mai 2023
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21. Dezember 2023
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Prüfstück II: Erstellung W3 Modul
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26. Mai 2023
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22. Dezember 2023
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Abgabe Prüfstück I und II (Praktische Arbeit und W3 Modul)
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30. Mai 2023 bis 10:30 Uhr in der Handelskammer Hamburg
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2. Januar 2024 bis 10:30 Uhr in der Handelskammer Hamburg
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Bewertung der Prüfstücke, Ausgabe bzw. Versand der Prüfungsbescheinigung
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21. Juni 2023 bis 30 Juni 2023
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22. Januar 2024 bis 29. Januar 2024
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Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
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postalisch, i.d.R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
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postalisch, i.d.R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
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Ausgabe der Prüfstücke
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8. August 2023
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11. März 2024
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Abschlussprüfung 2024
Abschlussprüfung |
Sommer 2024
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Winter 2024
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Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
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4 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss
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4 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss
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Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
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1. Februar 2024
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1. September 2024
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Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
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ab Anmeldeschluss
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ab Anmeldeschluss
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Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
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werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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Schriftliche Prüfung sowie Ausgabe der praktischen Aufgabe
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15. Mai 2024
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4. Dezember 2024
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Mündliche Ergänzungsprüfung | ||
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich (15 Minuten)
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i.d.R. am Tag der Bewertung der Prüfstücke
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i.d.R. am Tag der Bewertung der Prüfstücke
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Prüfstück I, Teil a: Erstellung "Konzept" bzw. "Arbeitsplanung"
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15. Mai 2024 bis 29. Mai 2024
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Termin folgt
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Abgabe Prüfstück I, Teil a: "Konzept" bzw. "Arbeitsplanung" (sofern mehrseitig, geheftet und in dreifacher Ausfertigung sowie einmal als PDF-Datei)
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3. Juni 2024 bis 10:30 Uhr in der Handelskammer Hamburg
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Termin folgt
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Prüfstück I, Teil b: Erstellung "Praktische Arbeit"
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30. Mai 2024
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Termin folgt
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Prüfstück II: Erstellung W3 Modul
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31. Mai 2024
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Termin folgtT
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Abgabe Prüfstück I und II (Praktische Arbeit und W3 Modul)
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3. Juni 2024 bis 10:30 Uhr in der Handelskammer Hamburg |
Termin folgt
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Bewertung der Prüfstücke, Ausgabe bzw. Versand der Prüfungsbescheinigung
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26. Juni 2024 bis 4. Juli 2024
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Termine folgen
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Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
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postalisch, i.d.R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
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postalisch, i.d.R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
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Ausgabe der Prüfstücke
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15. August 2024
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Termin folgt
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Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen
- Antrag auf Nachteilsausgleich (DOC-DATEI · 78 KB) (Nr. 1145912)
- Inklusion (Nr. 1154098)
- Beratungs- und Unterstützungszentrum Berufliche Schulen BZBS (Link: http://hibb.hamburg.de/beratung-service/beratungszentrum-berufliche-schulen-bzbs/beratung-bei-der-beschulung-von-schuelerinnen-und-schuelern-mit-behinderungen/)
- Abschlussprüfung nicht bestanden - was nun? (Nr. 3414874)
- Ausbildung verkürzen oder verlängern (Nr. 1164064)
- Berichtsheft führen (Nr. 1154076)
- Berichtsheft für die Anmeldung/Zulassung zur Prüfung online einreichen (ab Sommerprüfung 2021) (Nr. 4941698)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Gebührenordnung (Nr. 1140684)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Prüfungstermine Ausbildung A-Z (Nr. 1154320)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)
- Vorläufige Prüfungsergebnisse online (Nr. 1145638)
- Zulassung zur Abschlussprüfung (Nr. 1145656)