Aus- und Weiterbildung

Maskenbildnerinnen und Maskenbildner

Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Maskenbildner / zur Maskenbildnerin vom 8. Februar 2002.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Zwischenprüfung 2023

Zwischenprüfung
Frühjahr 2023 Herbst 2023
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
keine Prüfung
Praktische Prüfung
13. Februar 2023
keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden
ca. 3-4 Wochen nach dem Prüfungstermin
keine Prüfung

Abschlussprüfung 2023

Abschlussprüfung Sommer 2023 Winter 2023
Versand der Anmeldeunterlagen an den Betrieb
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
keine Prüfung
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2023
keine Prüfung
Versand der Zulassungsbestätigungen
an Betrieb und Auszubildende
ab Anmeldeschluss
keine Prüfung
Versand der Prüfungseinladungen
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
keine Prüfung
Schriftliche Prüfung
9. und 10. Mai 2023
keine Prüfung
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
keine Prüfung
Praktische Prüfung

10. und 11. Juli 2023
keine Prüfung
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
keine Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
keine Prüfung

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen