Aus- und Weiterbildung

Informationen für Ausbilder und Auszubildende

Florist/ Floristin - Prüfungsanforderungen und Bewertungskriterien

Was wird in der praktischen Zwischenprüfung geprüft?

(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (…)
(2) Die Zwischenprüfung ist praktisch und schriftlich durchzuführen.
(3) In der praktischen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praxisbezogen anwenden kann. Er soll in höchstens drei Stunden vier Aufgaben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Andrahten und Stützen von pflanzlichen Werkstoffen,
  2. Wattieren, Abwickeln,
  3. Binden eines Kranzes und
  4. Fertigen eines Straußes nach den Grundregeln der Gestaltung.
(Auszug aus der Verordnung über die Berufsausbildung Florist/Floristin vom 2. Juli 2002, § 7 Zwischenprüfung)

Wie lange dauert die praktische Zwischenprüfung?

Die Praktische Zwischenprüfung dauert insgesamt (165 Minuten).
Im Rahmen der praktischen Zwischenprüfung werden vier Aufgaben in dieser Reihenfolge gestellt:
  1. Stützen und Gabeln von pflanzlichen Werkstoffen (30 Minuten)
  2. Wattieren, Verlängern und Andrahten (30 Minuten)
  3. Fertigen eines Straußes nach den Grundregeln der Gestaltung (30 Minuten)
  4. Binden eines Kranzes (75 Minuten)
Diese Aufgaben sind in der vorgegebenen Reihenfolge zu bearbeiten. Die Aufgaben und die Bewertungskriterien entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten. 

Welche Werkstoffe werden benötigt?

Wichtig! Die Werkstoffe für die praktische Zwischenprüfung sind vom Auszubildenden mitzubringen.
Sofern mit Werkstoffen gearbeitet wird, die dem Auszubildenden gestellt werden, ist dies ebenfalls bei der entsprechenden Aufgabenstellung angegeben. 

Wie wird bewertet?

Erläuterungen zu den Aufgabenstellungen sowie  Bewertungskriterien, die die Prüfer anwenden, sind nach jeder Aufgabenstellung eingefügt. Auf diese Weise können sich die Auszubildenden auf die Prüfung vorbereiten. 

Wann findet die praktische Zwischenprüfung statt?

Die schriftliche Zwischenprüfung findet am einheitlichen Prüfungsdatum aller kaufmännischen Prüfungen Ende Februar / Anfang März statt. Die praktische Zwischenprüfung findet in der Regel kurz vor oder kurz nach den Frühjahrsferien im März statt. 
Tipp: Die kommenden Prüfungstermine für die Ausbildung zur Floristin / zum Floristen finden Sie hier.