Mechatronikerinnen und Mechatroniker

Zur Prüfung benötige Materialien sind aus den PAL-Bereitstellungsunterlagen zu entnehmen.
Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker / zur Mechatronikerin vom 7. Juni 2018.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Abschlussprüfung Teil 1 - 2025

Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2025 Herbst 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 15. November 2024 15. Mai 2025
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung 19. März 2025 Termin folgt
Bearbeitung der Arbeitsaufgabe voraussichtlich KW 19 2025 Termin folgt
Vorläufige Prüfungsergebnisse Im Azubi- und Asta-Infocenter, circa 4 Wochen nach der Prüfung Im Azubi- und Asta-Infocenter, circa 4 Wochen nach der Prüfung

Abschlussprüfung Teil 2 - 2025

Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 2025 Winter 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft, gegebenenfalls Einreichen des Antrags auf Prüfung der Zusatzqualifikationen) 1. Februar 2025 1. September 2025
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Einreichen des Antrags für den Betrieblichen Auftrag 18. April 2025 Termin folgt
Bearbeitungsphase Betrieblicher Auftrag 28. April bis 13. Juni 2025 Termin folgt
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Bearbeitungsphase der praxisbezogenen Aufgaben inkl. Erstellung der Reporte
- -
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Abgabe der Reporte
- -
Schriftliche Prüfung 13. Mai 2025 Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Bearbeitung des Arbeitsauftrags (PAL) voraussichtlich KW 28 2025 Termin folgt
Fachgespräch zum Betrieblichen Auftrag voraussichtlich KW 28 2025 Termin folgt
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Fachgespräch zu den praxisbezogenen Aufgaben
- -
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben am Tag des Fachgesprächs bzw. der Ergebnisbekanntgabe am Tag des Fachgesprächs bzw. der Ergebnisbekanntgabe
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Übersendung der Bescheinigung über die bestandene(n) Zusatzqualifikation(en) an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Abschlussprüfung Teil 1 - 2026

Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2026 Herbst 2026
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 15. November 2025 15. Mai 2026
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung Termin folgt Termin folgt
Bearbeitung der Arbeitsaufgabe Termin folgt Termin folgt
Vorläufige Prüfungsergebnisse Im Azubi- und Asta-Infocenter, circa 4 Wochen nach der Prüfung Im Azubi- und Asta-Infocenter, circa 4 Wochen nach der Prüfung

Abschlussprüfung Teil 2 - 2026

Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 2026 Winter 2026
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft, gegebenenfalls Einreichen des Antrags auf Prüfung der Zusatzqualifikationen) 1. Februar 2026 1. September 2026
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Einreichen des Antrags für den Betrieblichen Auftrag Termin folgt Termin folgt
Bearbeitungsphase Betrieblicher Auftrag Termin folgt Termin folgt
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Bearbeitungsphase der praxisbezogenen Aufgaben inkl. Erstellung der Reporte
- -
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Abgabe der Reporte
- -
Schriftliche Prüfung Termin folgt Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Bearbeitung des Arbeitsauftrags (PAL) Termin folgt Termin folgt
Fachgespräch zum Betrieblichen Auftrag Termin folgt Termin folgt
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Fachgespräch zu den praxisbezogenen Aufgaben
- -
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben am Tag des Fachgesprächs bzw. der Ergebnisbekanntgabe am Tag des Fachgesprächs bzw. der Ergebnisbekanntgabe
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Übersendung der Bescheinigung über die bestandene(n) Zusatzqualifikation(en) an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen