Aus- und Weiterbildung

Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann / zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen in der Fassung vom 2. März 2022.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Abschlussprüfung Teil 1 2023

Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2023 Herbst 2023
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
Keine Prüfung circa 4 Wochen vor
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des
Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
Keine Prüfung
15. Mai 2023
Versand der Zulassungsbestätigung
an die Betriebe und Auszubildenden
Keine Prüfung
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung
an die Auszubildenden
Keine Prüfung
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
Allgemeine Versicherungswirtschaft (120 Minuten)
Keine Prüfung
19. September 2023
Vorläufige Prüfungsergebnisse
für die Auszubildenden im Azubi-Infocenter
Keine Prüfung
circa 6-8 Wochen nach dem Prüfungstermin

Abschlussprüfung Teil 1 2024

Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2024 Herbst 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor
Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des
Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
15. November 2023
15. Mai 2024
Versand der Zulassungsbestätigung
an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
Allgemeine Versicherungswirtschaft (120 Minuten)
28. Februar 2024
Termin folgt
Vorläufige Prüfungsergebnisse
für die Auszubildenden im Azubi-Infocenter
circa 6-8 Wochen nach dem Prüfungstermin
circa 6-8 Wochen nach dem Prüfungstermin

Abschlussprüfung Teil 2 2024

Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2024 Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2024
1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigung
an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Einreichung des Reports
23. April 2024
Termin folgt
Schriftliche Prüfung
Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung (150 Minuten)
23. April 2024
Termin folgt
Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
24. April 2024
Termin folgt
Vorläufige Prüfungsergebnisse online für die Auszubildenden
circa 4 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen
circa 4 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen
Mündliche Prüfung
Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt (max. 15 Minuten)
Termin folgt
Termin folgt
Fallbezogenes Fachgespräch
Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft (max. 20 Minuten)
Termin folgt
 Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich (15 Minuten)
i.d.R. am Tag der mündlichen Prüfung
i.d.R. am Tag der mündlichen Prüfung
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
am Tag der mündlichen Prüfung
am Tag der mündlichen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, i.d.R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, i.d.R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
Report-Upload:
  • Als Prüfungsteilnehmer/in finden Sie den Zugang zum Online-System hier.
  • Als Prüfungsausschussmitglied finden Sie den Zugang zum Online-System hier.

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen