Aus- und Weiterbildung

Zusatzqualifikation „Forderungsmanagement“

Seit 1. April 2017 sind die Besonderen Rechtsvorschriften nach § 49 Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die Durchführung von Prüfungen für die Zusatzqualifikation „Forderungsmanagement” in Kraft.
Die Prüfung dient dem Nachweis von zusätzlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die Auszubildende in anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberufen über die in der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Inhalte hinaus erworben haben.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der/die Prüfungsteilnehmer/in die in § 3 genannten Prüfungsinhalte beherrscht und diese Kenntnisse praxisgerecht umsetzen bzw. anwenden kann.

Zulassung

Zu der Prüfung ist zuzulassen, wer
1. zum Zeitpunkt der Anmeldung von der Handelskammer Hamburg zur Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf gemäß der §§ 43 bis 45 BBiG zugelassen wurde, sowie
2. im Rahmen der Ausbildung bzw. Berufstätigkeit eine einschlägige Berufspraxis in einem Betrieb, der im Bereich Forderungsmanagement tätig ist, von mindestens 36 Monaten erworben hat oder nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin erworben haben wird.

Termine

Die schriftliche Prüfung findet einmal jährlich im Sommer statt, in zeitlicher Nähe zu den kaufmännischen schriftlichen Abschlussprüfungen. Die Anmeldung zur Prüfung der Zusatzqualifikation erfolgt mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung.

Rechtsgrundlagen

Die Besonderen Rechtsvorschriften mit sachlich-zeitlicher Gliederung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 732 KB).