Aus- und Weiterbildung

Wie viele Krankheitstage darf ich haben?

Übersteigen die Fehlzeiten mehr als zehn Prozent der Ausbildungszeit (Betrieb und Berufsschule), ist deine Zulassung gefährdet. Bei einer dreijährigen Ausbildung entspricht das 22 Tagen pro Ausbildungsjahr, bzw. 55 Tagen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung, da die Anmeldung nach 2,5 Jahren erfolgt. Der Prüfungsausschuss trifft dann eine Einzelfallentscheidung. Diese hängt sowohl von den Leistungen im Betrieb, als auch von den Leistungen in der Berufsschule ab.