Was ist, wenn ich nicht anwesend bin?
Solltest du wegen eines wichtigen Grundes (wie etwa Krankheit) nicht an einer Prüfung teilnehmen können, musst du deine Abwesenheit unverzüglich deiner Handelskammer mitteilen und den wichtigen Grund nachweisen (bei Kranheit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Nimmst du an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit null Punkten bewertet. Urlaub oder Verschlafen sind selbstverständlich keine wichtigen Gründe.
Hast du an einer Prüfung nicht teilgenommen, so kannst du diese an dem Termin der nächsten Prüfung (frühstens in einem halben Jahr) ablegen.