Aus- und Weiterbildung

Habe ich den Tag vor meiner Abschlussprüfung frei?

Auszubildende - egal ob minderjährig oder volljährig – sind seit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung (auch Abschlussprüfung Teil 1) vom Unternehmen frei zu stellen. Auszubildende müssen dafür nicht extra Urlaub nehmen. Dies wird im § 15 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Trotz Freistellung ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet die Ausbildungsvergütung für diesen Tag zu zahlen. Die Freistellungspflicht gilt nur für den Vortag vor der schriftlichen Prüfung der Abschlussprüfung! Diese Regelung gilt nicht, falls deine Prüfung an einem Montag stattfindet oder ihr ein Feiertag vorangeht.