Aus- und Weiterbildung

Was ist eine Externenprüfung?

Die Externenprüfung (nach § 45 Absatz 2 BBiG) bietet erfahrenen Berufspraktikern die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben. Die Anforderungen in der Externenprüfung sind identisch mit denen, die an Auszubildende des jeweiligen Berufs gestellt werden. Die Prüfungen haben theoretische und fachpraktische Anteile und werden in der Regel gemeinsam mit den Auszubildenden abgelegt.
Personen, die die Externenprüfung ablegen wollen, müssen eine längere Berufstätigkeit in dem Beruf nachweisen, in dem sie die Prüfung ablegen möchten. Sie muss mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit betragen. Bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf sind das viereinhalb Jahre Berufstätigkeit. Dazu zählen auch Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf ebenso wie Zeiten der Ausbildung oder Berufstätigkeit im Ausland. Wichtig ist, dass Ihre Tätigkeiten die wesentlichen Anforderungen des angestrebten Berufes umfasst haben. Wenn Sie die Mindestzeit an beruflicher Tätigkeit nicht nachweisen können, ist dennoch eine Prüfungszulassung denkbar, wenn Sie auf andere Weise darlegen können, dass die für einen Prüfungserfolg erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit vorliegt.
Ihre berufliche Handlungsfähigkeit können Sie beispielsweise durch entsprechende Zertifikate belegen, wenn sie eine längere und fundierte berufliche Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen haben.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Externenzulassung.