Aus- und Weiterbildung

Wann kann die Ausbildung verkürzt werden?

Wenn ein Azubi so gute Voraussetzungen mitbringt, dass davon auszugehen ist, dass er das Ausbildungsziel auch schneller erreicht, kann der Ausbildungsvertrag abgekürzt werden. Das geht natürlich nur, wenn beide Vertragspartner, also der Azubi und der Betrieb, das wollen. Mögliche Verkürzungsgründe sind beispielsweise:
  • Mittlere Reife (bis zu 6 Monate)
  • Abitur/Fachabitur (bis zu 12 Monate)
  • Alter des Azubis bereits über 21 Jahre (bis zu 12 Monate)
  • vorherige Ausbildung (Verkürzung in angemessenen Umfang)
Eine Verkürzung soll möglichst schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart werden. Das wird dann direkt in den Ausbildungsvertrag eingetragen. Aber auch während der Startphase der Ausbildung ist eine Verkürzung noch möglich. Mehr dazu...