Antworten auf häufig gestellte Fragen

FAQs für Studienaussteiger

Muss ich bei Studienabbruch mein BAföG direkt zurückzahlen?

Nein. Erstens ist, wie bei abgeschlossenem Studium auch, „nur“ der Darlehensanteil der Förderung zurück zu zahlen. Fällig wird dieser i.d.R. fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des Erststudiums. Bei geringem Einkommen kann die Rückzahlung auf Antrag jeweils für ein weiteres Jahr zurückgestellt werden.

Kann ich meine Studienleistung auf die Ausbildung anrechnen lassen?

In Hamburg derzeit noch nicht. Allerdings können Schulabschluss und Alter angerechnet werden, mit (Fach-)abitur kann man beispielsweise um bis zu 12 Monate verkürzen.

Wo kann ich mich über Ausbildungsberufe informieren?

In der Übersicht über Ausbildungsberufe der Handelskammer Hamburg findest Du alle relevanten Informationen über die Ausbildung in Industrie, Dienstleistung und Handel.
Wenn Du Dich eher für Handwerksberufe interessierst, wirst Du auf den Seiten der Handwerkskammer fündig.
Falls Du noch gar keine Idee hast, in welche Richtung die Ausbildung gehen soll, kann ein Gespräch mit der Agentur für Arbeit bzw. der Jugendberufsagentur helfen. Ein erster Schritt kann außerdem ein Orientierungstest sein, wie z.B. dieser hier: portal.berufe-universum.de

Wie lange dauert eine Ausbildung? / Sind für den Ausbildungsstart Fristen zu beachten?

Antworten auf allgemeine Fragen rund um das Thema „Ausbildung“ findest Du bei den FAQs der Berufsbildung.

Weiterführende Links

Deine Fragen wurden noch nicht ausreichend beantwortet? Wir haben einige Links für Dich zusammengestellt, die auf verschiedene Aspekte des Wechsels vom Studium in die Ausbildung eingehen.
Fragen zum Thema Weiterbildung/ Weiterbildungsunterstützung