Ausbildungsförderung der Hamburger Wirtschaft
Dies zeigte auch Mandy Gollian, Inhaberin und Geschäftsführerin der Catering-Firma LOKALGOLD feine kost GmbH. Nach dem Realschulabschluss bekam sie, wie viele andere Jugendliche und junge Erwachsene, keinen Ausbildungsplatz. Doch mithilfe der Einstiegsqualifizierung absolvierte Gollian eine erfolgreiche Ausbildung zur Fachkraft für Systemgastronomie, ist heute Inhaberin ihres ehemaligen Ausbildungsbetriebes und bildet selbst Auszubildende aus.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die Einstiegsqualifizierung ist ein guter Weg in eine Berufsausbildung. Ausbildungssuchende Jugendliche, mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, können sich in der betrieblichen Praxis eines potenziellen Ausbildungsbetriebes bewähren und dadurch ihre Chancen auf Übernahme in ein reguläres Ausbildungsverhältnis steigern.
In einem sechs- bis zwölfmonatigen Praktikum werden ihnen dabei Inhalte anerkannter Ausbildungsberufe vermittelt. Einstiegsqualifizierungen sind in fast allen dualen Ausbildungsberufen möglich.
Was ist das Ziel einer Einstiegsqualifizierung?
Das Ziel jeder Einstiegsqualifizierung ist der direkte Übergang in eine duale Berufsausbildung. Zusätzlich erhalten die Jugendlichen nach Beendigung der Einstiegsqualifizierung ein betriebliches Zeugnis sowie bei vielen Berufen ein Zertifikat der Handelskammer Hamburg, welches sie bei späteren Bewerbungen verwenden können. Der Arbeitgeber zahlt dem Jugendlichen eine monatliche Vergütung und übernimmt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber die Vergütung der Einstiegsqualifizierung von bis zu 262 Euro zuzüglich einem pauschalisierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Im Unterschied zu vielen berufsvorbereitenden Maßnahmen erhalten die Jugendlichen so die Möglichkeit, die berufliche Praxis besser kennenzulernen.
Informationen für Unternehmen
Informationen für Bewerber
Starthilfe Einstiegsqualifizierung – Langfristig voneinander profitieren
Mandy Gollian (Mitte) ist Inhaberin des Catering-Dienstes LOKALGOLD.
© Annegret Hultsch
Gollians ganze Geschichte sowie weitere interessante Artikel finden Sie in der Hamburger Wirtschaft, dem Mitgliedermagazin der Handelskammer Hamburg.
Unser Serviceangebot
Um das große Potenzial der Einstiegsqualifizierungen besser auszuschöpfen, wurde im Herbst 2005 der Verein “Ausbildungsförderung der Hamburger Wirtschaft e.V.“ gegründet. Dahinter stehen die Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein (UV Nord), die Handwerkskammer Hamburg und die Handelskammer Hamburg.
Wir kümmern uns um die Vermittlung und Betreuung der jugendlichen Qualifikanten und ihrer potenziellen Ausbildungsbetriebe im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung (EQ), helfen ihnen bei den notwenigen Formalitäten (EQ-Vertrag, Antragstellung usw.) und sind auch während der Einstiegsqualifizierung weiterhin als kompetenter Ansprechpartner an ihrer Seite.
Im HWC – Hamburg Welcome Center der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) arbeitet die Handelskammer Hamburg, vertreten durch den Verein Ausbildungsförderung der Hamburger Wirtschaft e.V., eng mit der Agentur für Arbeit Hamburg und dem Jobcenter team.arbeit.hamburg sowie weiteren Trägern und Verbänden der Wirtschaft unter einem Dach zusammen. Auch im Rahmen dieses Projektes berät der Verein vor Ort junge Geflüchtete über die Chancen und Möglichkeiten einer Einstiegsqualifizierung.
FAQs
- Einstiegsqualifizierung - was ist das?
- Wer kann Einstiegsqualifizierungen anbieten?
- Welchen Nutzen hat das Unternehmen?
- Wer kann sich um Einstiegsqualifizierungsplätze bewerben?
- Welche Vorteile bietet die Einstiegsqualifizierung den Einstiegsqualifikanten?
- Wie lange dauert die Einstiegsqualifizierung?
- Wie endet die Einstiegsqualifizierung?
- Gilt während einer Einstiegsqualifizierung die Berufsschulpflicht?
- Wie sieht das Vertragsverhältnis zwischen Betrieb und Einstiegsqualifikanten aus?
- Gibt es eine Vergütung für die Einstiegsqualifizierung?
- Welche Verbindung besteht zwischen der Berufsausbildungsvorbereitung und der Einstiegsqualifizierung?
- Wann dürfen die Parteien den Vertrag kündigen?
- Gibt es eine Altersbegrenzung?
- Darf das Unternehmen den Einstiegsqualifikanten wie eine Hilfskraft einsetzen?
- Wie ist der Einstiegsqualifikant unfallversichert?
- Kann das Unternehmen den Qualifikanten nach der Einstiegsqualifizierung in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernehmen?
- Wie sieht es aus mit ermäßigten Fahrscheinen für den HVV?
Weitere Informationen und Downloads
- Vertrag über eine Einstiegsqualifizierung (PDF-DATEI · 92 KB) (Nr. 4858516)
- Antrag auf Leistungen für eine betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifizierung (PDF-DATEI · 1424 KB) (Nr. 4858814)
- Onlineformular für Einstiegsqualifizierung-Platz (Link: https://www.netigate.se/ra/s.aspx?s=1082355X342430289X99350)
- Weitere Infos und Einstiegsqualifizierungs-Beispiele vom DIHK (Link: https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/fachkraefte/aus-und-weiterbildung/ausbildung/einstiegsqualifizierungen-5712)
- Verordnungen der Berufsbildung A - Z (Nr. 1163636)
- Ausbildungsvergütungen (Nr. 1154078)