Aus- und Weiterbildung

Mediengestalterinnen Bild und Ton und Mediengestalter Bild und Ton

Mediengestalterinnen und Mediengestalter Bild und Ton arbeiten in Unternehmen der Medienbranche, in Fernseh- und Hörfunkanstalten, Agenturen für Film und Fernsehen, in der Unternehmenskommunikation und Agenturen mit entsprechendem Schwerpunkt auf Film- und Tonproduktion. Neben technischen Qualifikationen gehören zu diesem Beruf insbesondere gestalterische und projektorganisatorische Fähigkeiten. Rechtliche Grundlagen der Medienproduktion, wie z.B. Datenschutz- und Sicherheit, Jugend- und Arbeitsschutz sowie die Vermeidung von Gefährdungen bei Produktionen, erhalten eine stärkere Gewichtung.

Im Überblick

Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsbeginn
1. August bis 1. Oktober
Typische Branchen/Betriebe
Medien
Berufsschule
Berufliche Schule Farmsen (BS 19)
Unterrichtsform
Blockunterricht
Prüfung
Zwischen- und Abschlussprüfung
Vergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach der Branche des Ausbildungsbetriebes.
Fortbildungsmöglichkeiten
Medienfachwirtin und Medienfachwirt
Meisterin und Meister Medienproduktion Bild und Ton
Verordnung
Ausbildungsverordnung
Ausbildungsrahmenplan (sachlich-zeitliche Gliederung)
Standardberufsbildpositionen
Informationen des BIBB

Tätigkeiten

Die Ausbildung zum Mediengestalter/-in Bild und Ton wurde modernisiert. Die neue Ausbildungsordnung für den betrieblichen Teil sowie der darauf abgestimmte Rahmenlehrplan für den schulischen Teil der Ausbildung trat am 1. August 2020 in Kraft. Die beiden bisher eigenständigen Ausbildungsberufe Mediengestalter/-in Bild und Ton sowie Film- und Videoeditor/-in wurden darüber hinaus zusammengeführt, sodass es fortan eine einheitliche Ausbildung im Bereich der technischen Medienproduktion gibt.

Einsatzgebiete

  • Erstellung eines kreativen Konzepts (mit und ohne redaktionelle Vorgabe)
  • die konkrete Planung und die Umsetzung der Produktion
  • Postproduktion mit Schnitt, Farbkorrektur, Retuschen, Bildbearbeitung, Animationen, Soundeffects, Musik und Sprecherstimmen
  • Fernseh- und Radioproduktionen im Studio
  • Berichterstattungen von Veranstaltungen mit Hilfe von Übertragungswagen
Die neue Verordnung sieht insgesamt 22 sog. „Wahlqualifikationen“ vor (s.u.), über die man künftig Ausbildungsschwerpunkte setzen kann. Zwei Wahlqualifikationen müssen daraus festgelegt werden.

Berufliche Fähigkeiten

Wahlqualifikationsübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Bild- und Tonaufnahmen ohne Regieeinrichtungen herstellen
  • Audiovisuelle Medienprodukte mit Hilfe von Regieeinrichtungen herstellen
  • Bild- und Tonmaterial nachbearbeiten
  • Tonaufnahmen herstellen und bearbeiten
  • Inhalte für Bild- und Tonproduktionen ausarbeiten und umsetzen

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Als erste Wahlqualifikation ist eine der folgenden auszuwählen
  • Kameraproduktion
  • Studio-, Außenübertragungs- und Bühnenproduktion
  • Postproduktion
  • Ton
Als zweite Wahlqualifikation ist eine der folgenden auszuwählen
  • Bild- und Tonaufnahmen unter Einsatz von erweiterter Produktionstechnik durchführen
  • Kamerasysteme bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen einrichten und einsetzen
  • Regie-Serversysteme einsetzen
  • Bildmischungen durchführen
  • Medienpräsentationen bei Veranstaltungen durchführen
  • Montageformen anwenden
  • Farbkorrekturen gestalterisch einsetzen
  • visuelle Effekte herstellen und gestalten
  • Hörfunkproduktionen und -sendungen durchführen
  • Sounddesign durchführen
  • Musikproduktionen durchführen
  • Audioproduktionen unter Livebedingungen durchführen
  • Redaktionell arbeiten
  • eigenständig Beiträge herstellen
  • fiktionale Formate produzieren und gestalten
  • Inhalte für soziale Netzwerke entwickeln
  • Produktionen organisieren und koordinieren
  • Produktionsbezogenes Datenmanagement unterstützen

Ausbildungsschwerpunkte

  • Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Kommunizieren und Kooperation fördern
  • Projekte planen, durchführen und abschließen
  • Gefährdung bei Produktionen vermeiden
  • Rechtliche Grundlagen der Medienproduktion einhalten

Ausbildungsplatz finden

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