Allgemeine Geschäftsbedingungen

Benutzungs- und Entgeltordnung

I. Allgemeines

Die Commerzbibliothek der Handelskammer Hamburg ist die Bibliothek der Hamburger Kaufleute. Sie steht der Öffentlichkeit als Präsenz- und Ausleihbibliothek zur Verfügung. Die Benutzung der Bibliothek ist vor Ort kostenlos, soweit nicht für besondere Leistungen Entgelte entsprechend dieser Benutzungs- und Entgeltordnung erhoben werden. Die Ausleihe sowie die Nutzung bestimmter Services ist nur mit einem gültigen Leserausweis der Commerzbibliothek möglich. Der Aufenthalt in der Bibliothek erfolgt auf eigene Gefahr. 
Durch die Nutzung der Bibliothek und deren Leistungen wird die Benutzungs- und Entgeltordnung der Bibliothek anerkannt. 

II. Benutzung des Lesesaals und Verhalten in der Bibliothek

Im Lesesaal befindet sich der Freihand- und Präsenzbestand der Commerzbibliothek. Darüber hinaus können grundsätzlich Bücher und Zeitschriften sowie andere Medien aus dem Bestand des Magazins in den Lesesaal bestellt werden, soweit der jeweilige Buchzustand es zulässt. Medien aus dem Magazin können über das elektronische Bestellformular im Onlinekatalog bestellt werden. Sie stehen schnellstmöglich am Tresen bereit.
Jeder Benutzer hat sich im Lesesaal so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört, beleidigt oder behindert werden. Gespräche sind auf das notwendige Maß zu beschränken und, wenn nicht vermeidbar, leise zu führen. In den Lesesaal dürfen nur Arbeitsmaterialien und Getränke in verschließbaren Flaschen oder Bechern mitgenommen werden. Rauchen, der Konsum von Speisen und der Genuss von alkoholischen Getränken sowie das Telefonieren mit Mobiltelefonen sind in den Räumen der Commerzbibliothek nicht gestattet. Mäntel, Jacken und Taschen jeder Art und Größe sind in die Schließfächer vor der Commerzbibliothek einzuschließen. Für Garderobe, Geld und Wertsachen kann keine Haftung übernommen werden. 

III. Benutzung des Alt- und Safebestandes

In den historischen Safebestand kann Einsicht genommen werden. Er kann nicht entliehen werden. Für diesen Bestand gilt die Benutzungsordnung der Stiftung Hanseatisches Wirtschaftsarchiv, die online auf der Stiftungsseite einsehbar ist. Das Anfertigen von Kopien und Fotografien aus dem historischen Safebestand bedarf der Genehmigung der Stiftung Hanseatisches Wirtschaftsarchiv. Gleiches gilt für die Veröffentlichung von Kopien und Fotografien. Im Falle einer Veröffentlichung ist der Commerzbibliothek mindestens ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen. 

IV. Benutzung der Schließfächer und Dauerschließfächer

Die Schließfächer sind mit Schließung der Bibliothek zu räumen, hiervon ausgenommen sind Dauerschließfächer. Die Commerzbibliothek behält sich das Recht vor, die Schließfächer bei Zuwiderhandlung am folgenden Öffnungstag selbst zu räumen. Der Inhalt geräumter Schließfächer wird vorübergehend verwahrt. Er kann gegen Vorlage des Schließfachschlüssels sowie einer Beschreibung des Inhalts innerhalb von 6 Monaten nach der Räumung in der Commerzbibliothek ausgelöst werden. Verderbliche Waren werden aus Hygienegründen direkt vernichtet. Nach Ablauf von 6 Monaten wird der Inhalt geräumter Schließfächer vernichtet, veräußert oder anderweitig verwertet.
Gegen Vorlage eines gültigen Leserausweises kann ein Dauerschließfach gemietet werden. Die Miete ist unentgeltlich und auf drei Monate beschränkt. Sie kann einmalig um weitere drei Monate verlängert werden, wenn das Fach nicht vorgemerkt ist. Der Antrag muss rechtzeitig vor Mietende eingehen.
Dauerschließfächer werden wie ein Medium behandelt und unterliegen den gleichen Gebühren laut Entgelt- und Tarifverordnung. Die maximale Anzahl der gleichzeitig zu vergebenden Dauerschließfächer ist begrenzt.

V. Anmeldung und Leserausweis

Um Medien aus der Commerzbibliothek entleihen zu können, ist ein gültiger Leserausweis, in Form einer Leserausweiskarte, erforderlich. Dieser kann nur persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebestätigung beantragt werden. Bei Institutionen und Unternehmen aus Hamburg kann ein vertretungsberechtigtes Mitglied einen gemeinsamen Leserausweis beantragen. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder durch Absenden der Online-Anmeldung werden die Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung anerkannt. Jeder Benutzer erhält einen persönlichen Leserausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Bibliothek bleibt. 
Der Leserausweis ist bei der Entleihung von Medien vorzulegen. Sein Verlust ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Der Ausweis ist nur gültig nach Zahlung der entsprechenden Gebühren nach der Entgeltordnung der Commerzbibliothek. Wohnungswechsel und Namensänderungen sind der Bibliothek unter Vorlage des Personalausweises unverzüglich mitzuteilen. Der Leserausweis ist zurückzugeben, wenn die Bibliothek es verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind. Alle im Anmeldeformular gemachten Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert. Inaktive Nutzerkonten werden nach 5 Jahren automatisch gelöscht.

VI. Ausleihe und Leihfristen

Für die Entleihung steht der Medienbestand der Bibliothek grundsätzlich zur Verfügung. Ausgenommen sind unter anderem der historische Safebestand und Medien, deren Alter oder physischer Zustand eine Ausleihe nicht zulässt, sowie Zeitschriftenbände und Teile des Zeitschriftenbestandes. Der Präsenzbestand im Lesesaal kann nicht entliehen werden. 
Kurzausleihen über Nacht oder über das Wochenende sind auf Antrag möglich. Bei einer Kurzausleihe müssen die entliehenen Medien bis spätestens zum folgenden Öffnungstag um 11 Uhr zurückgegeben werden. 
Gegen Vorlage des gültigen Leserausweises werden Medien drei Wochen (21 Tage) unentgeltlich ausgeliehen. Für bestimmte Medien behält sich die Bibliothek vor, Entgelte zu erheben und Leihfristen gesondert festzulegen. Die Anzahl der von einer Person entleihbaren Medien ist auf 25 begrenzt.
Entliehene Medien sind der Bibliothek nach Ablauf der Leihfrist unaufgefordert zurückzugeben, soweit nicht die Leihfrist auf Antrag verlängert wurde. Wenn ein Medium nicht vorgemerkt ist, kann die Leihfrist grundsätzlich bis zu fünfmal verlängert werden. Ausgeliehene Medien können gegen Entrichtung des festgesetzten Tarifes vorbestellt werden. Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet. Die Bibliothek ist in begründeten Fällen berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern. Diese müssen nach der Aufforderung innerhalb von 5 Tagen zurückgegeben werden. CDs und DVDs werden für den persönlichen privaten Gebrauch verliehen. Sie dürfen weder kopiert noch öffentlich vorgeführt werden. 

VII. Behandlung der Medien und Haftung

Alle Personen sind im Interesse der Allgemeinheit dazu verpflichtet, empfangene Medien und Materialien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Bei der Ausleihe oder Rückgabe von Medien hat der Benutzer auf solche Sachverhalte unaufgefordert hinzuweisen. Der Verlust entliehener Medien ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Für jede Veränderung, Beschmutzung oder Beschädigung und für jeden Verlust von Medien ist der Benutzer in vollem Umfang schadenersatzpflichtig, auch wenn diese erst nach der Rückgabe durch das Bibliothekspersonal festgestellt werden. Für Schäden, die durch schuldhaften Missbrauch des Leserausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer. Dieser hat gegebenenfalls nachzuweisen, dass ein Verschulden nicht vorliegt. Im Fall von Firmenleserausweisen haftet das eingetragene Unternehmen.

VIII. Leihfristüberschreitung

Ausgeliehene Medien sind spätestens am letzten Tag der Ausleihfrist während der Öffnungszeit der Commerzbibliothek zurückzugeben. Ist die Leihfrist überschritten sind Versäumnis- und Bearbeitungsentgelte nach der Tarifordnung zu entrichten. Diese entstehen unabhängig von einer schriftlichen Mahnung. Eine Verpflichtung zur schriftlichen Mahnung besteht für die Commerzbibliothek nicht. In der Regel drei Wochen nach Ablauf der Leihfrist werden nicht zurückgegebene Medien, rückständige Entgelte und Schadenersatzleistungen im zivilrechtlichen Verfahren geltend gemacht. Solange der Benutzer der Rückgabe der Medien, der Ersatzleistungen oder der Zahlung von Entgelten nicht nachkommt, ist eine weitere Ausleihe in der Bibliothek ausgeschlossen. 

IX. Entgelt- und Tarifverordnung

a. Beiträge

Für die Geschäftsführung von Mitgliedsunternehmen der Handelskammer Hamburg sowie für Mitarbeiter und das Ehrenamt der Handelskammer entfallen die Jahresbeiträge. Existenzgründer erhalten einmalig einen nicht verlängerbaren Jahresausweis für 10 Euro. Bibliotheksnutzer, die keiner der zuvor genannten Gruppen angehören, zahlen im ersten Jahr 25 Euro und für jedes weitere Jahr 20 Euro. 

b. Preise für Serviceleistungen

Vormerkungen kosten 1 Euro pro Medium. Fernleihbestellungen kosten 1,50 Euro pro Medium, Kopiebestellungen von bis zu 20 Seiten über die Fernleihe sind kostenfrei. 
Die Nutzung des Buchscanners ist kostenfrei. Die Nutzung des Kopiergerätes kostet 0,10 Euro pro Kopie (DIN A4) bzw. 0,20 Euro pro Kopie (DIN A3). Farbkopien kosten 0,40 Euro pro Kopie (DIN A4) bzw. 0,80 Euro pro Kopie (DIN A3). 
Der Grundpreis für einen Kopierauftrag aus dem Bestand der Commerzbibliothek beträgt 10 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Inkludiert sind Kopien von bis zu 10 Seiten. Jede weitere Seite kostet 0,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Ein Kopierauftrag kommt auch dann zu Stande, wenn bereits digitalisierte Informationen angefordert werden. Berechnungsgrundlage ist immer die Anzahl der Seiten im digitalen Dokument.

c. Mahngebühren

Werden entliehene Medien nicht fristgerecht zurückgegeben, sind folgende Mahngebühren zu entrichten:
  • Ab der ersten Woche 1 Euro pro Medium
  • Ab der zweiten Woche 2,50 Euro pro Medium
  • Ab der dritten Woche 5 Euro pro Medium
  • Ab der vierten Woche 15 Euro pro Medium
Die Mahngebühren für nicht fristgerecht zurückgegebene Kurzausleihen betragen 5 Euro pro Medium und Tag. 
Ab der sechsten Woche Fristüberschreitung geht die Commerzbibliothek von einem Verlust der entliehenen Medien aus und stellt eine Buchersatzrechnung aus. Diese umfasst die angefallenen Mahngebühren, die Kosten für die Neubeschaffung der Medien (Neukaufwert des Mediums im Buchhandel) sowie eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro. 
Für die Ermittlung einer neuen Anschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro berechnet. 

d. Beschädigte oder verloren gegangene Medien

Die Bearbeitungsgebühr für bei dem Nutzer beschädigte, ganz oder teilweise abhanden gekommene Medien beträgt 20 Euro pro Medium. Eine Ersatzbeschaffung durch den Nutzer ist ausgeschlossen. Die Reparatur oder der Ersatz von beschädigten Medien wird entsprechend der entstandenen Kosten berechnet. 

e. Verlust einer Leserausweiskarte

Das erneute Ausstellen einer verloren gegangenen oder anderweitig nicht mehr auffindbaren Leserausweiskarte kostet 5 Euro. 

f. Verlust von Schließfachschlüsseln

Für den Ersatz von beim Nutzer verloren gegangenen Schließfachschlüsseln wird eine Bearbeitungsgebühr von 60 Euro je Schließfachschlüssel berechnet. 

X. Internet- und PC-Arbeitsplätze

Die Nutzung der EDV-/Internetarbeitsplätze dient der Recherche von Literatur sowie wissenschaftlichen Zwecken, beruflicher Arbeit und Fortbildung. Sie ist dem zur Benutzung der Commerzbibliothek zugelassenen Publikum vorbehalten und nur kurzfristig und im üblichen Umfang gestattet. Bei Bedarf sind die EDV-/Internetarbeitsplätze für andere Nutzer freizugeben, gegebenenfalls ist dem Bibliothekspersonal Folge zu leisten. Nach Nutzung der EDV-/Internetarbeitsplätze hat jeder Nutzer seine Daten und Dateien selbstständig zu löschen und sich aus dem temporären Benutzerkonto auszuloggen.
Die Commerzbibliothek haftet nicht für Folgen, die durch Aktivitäten der Benutzer im Internet entstehen. In begründeten Einzelfällen kann auf die unter Ziffer XVI erwähnte Protokollierung zurückgegriffen werden. Dieser Haftungsausschluss gilt ebenfalls für die Nutzung von E-Mail-Konten, insbesondere bezüglich des Ladens und Versendens von E-Mails. Die freie Nutzung der EDV-/Internetarbeitsplätze ist an einen gültigen Leserausweis gebunden, für Ausdrucke wird eine Gebühr nach dieser Benutzungs- und Entgeltordnung erhoben. 

XI. Haftungsausschluss der Commerzbibliothek gegenüber Internetdienstleistern und Rechteinhabern

Benutzer sind zur Beachtung der geltenden Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte verpflichtet. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, haftet die Bibliothek nicht für Verstöße der Benutzer gegen solche Rechte und für Folgen von Vertragsverpflichtungen gegenüber Internetdienstleistern, insbesondere nicht für finanzielle Verpflichtungen aufgrund von Bestellung oder Nutzung kostenpflichtiger Dienste. 

XII. Haftungsausschluss der Commerzbibliothek gegenüber dem Publikum

Die Bibliothek haftet nicht für
  • Schäden, die Benutzern aufgrund fehlerhafter Inhalte der von ihnen benutzten Medien entstehen,
  • die Beschädigung oder den Verlust von Daten sowie für Schäden, die durch den Verbleib von Daten und Dateien mit privatem/datenschutzrelevantem Inhalt auf den EDV-/Internetarbeitsplätzen entstehen,
  • Schäden, die durch die Nutzung der EDV-/Internetarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen,
  • Schäden, die Benutzern durch Datenmissbrauch Dritter aufgrund unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen,
  • Schäden, die durch die Tätigkeiten der Angestellten entstehen. Hierfür haftet die Commerzbibliothek – außer bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit – nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

XIII. Beachtung strafrechtlicher Vorschriften

Benutzer sind verpflichtet,
  • die Regelungen der Strafgesetze und des Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-/Internetarbeitsplätzen gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten,
  • den Daten- und Dateneigentumsschutz zu beachten und keine Dateien und Programme der Bibliothek oder Dritter zu manipulieren,
  • keine geschützten Daten unbefugt zu nutzen. Ausgenommen sind die persönlichen Daten und Daten mit besonderer Nutzungsberechtigung.

XIV. Benutzerhaftung

Benutzer verpflichten sich,
  • die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den Geräten und Medien der Bibliothek entstehen, zu übernehmen,
  • Medien und Zugangsberechtigungen nicht an Dritte weiterzugeben,
  • das geltende Urheber- und Verwertungsrechte zu beachten und alle durch die Commerzbibliothek bereitgestellten Informationen nur zu privaten oder wissenschaftlichen Zwecken zu nutzen, nicht an Dritte weiterzugeben oder zu veräußern
  • im Kontext der Nutzung der Angebote der Bibliothek die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Drittanbietern anzuerkennen und zu beachten
und für Schäden, die aus etwaigem Verstoß hiergegen entstehen, aufzukommen.

XV. Technische Nutzungseinschränkungen

Es ist nicht gestattet,
  • Arbeitsplatz- und Netzkonfigurationen zu ändern oder technische Störungen selbstständig zu beheben,
  • Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den EDV-/Internetarbeitsplätzen zu installieren, sofern nicht ausdrücklich andere Regelungen getroffen worden sind,
  • eigene Datenträger an den EDV-/Internetarbeitsplätzen zu nutzen, die nicht ausdrücklich dafür freigegeben sind,
  • Chat-Server aufzurufen oder Internetseiten radikalen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen bzw. anstößigen Inhaltes zu laden.

XVI. Zustimmung zu diesen Benutzungsregelungen und den folgenden Sanktionsmaßnahmen

Mit der Nutzung eines EDV-/Internetarbeitsplatzes bzw. mit der Zulassung zur Bibliotheksbenutzung erklären sich die Benutzer mit den Benutzungsregelungen einverstanden. Zugleich stimmen sie zu, dass die Bibliothek zur Abweisung von Schadenersatzforderungen Dritter und weiteren Haftungsansprüchen die Datenschutzrechte der Benutzer, sofern sie sich auf die Benutzung der Bibliothek beziehen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften einschränken kann. Bei einem Verstoß der Benutzer gegen die Benutzungs- und Entgeltordnung ist die Commerzbibliothek berechtigt soweit gesetzlich zulässig sämtliche Forderungen die gegen sie geltend gemacht werden an den Nutzer abzutreten. Der Nutzer stellt insbesondere bei einem durch ihn verursachten Verstoß gegen die Regelungen zur Nutzung der Datenbanken die Commerzbibliothek durch die Inanspruchnahme frei und übernimmt sämtliche Kosten von Rechtsstreitigkeiten.
Die Bibliothek kann den Abruf von Diensten unterbinden, die gegen Bestimmungen des Datenschutzes, des Jugendschutzes und des Strafgesetzbuches verstoßen. Die Bibliothek kann bei solchen Verstößen die im Rahmen der technischen Möglichkeiten gegebene Protokollierung von Zugriffen zur Beweisführung heranziehen. Missbrauch hat die in der Benutzungsordnung der Commerzbibliothek vorgesehenen Sanktionen zur Folge, gegebenenfalls auch den zeitweisen oder dauerhaften Ausschluss von der Benutzung. 

XVII. Hausrecht und Benutzungsausschluss

Den Mitarbeitern der Commerzbibliothek steht das Hausrecht zu. Personen, die gegen diese Benutzungs- und Entgeltordnung verstoßen, können von der Benutzung vorübergehend oder dauerhaft, ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung eines Benutzungsverhältnisses für die Bibliothek unzumutbar geworden ist. Die Entscheidung hierüber trifft die Lesesaalaufsicht oder die Bibliotheksleitung. Bei besonders schweren Verstößen ist die Bibliothek berechtigt, anderen Bibliotheken den Ausschluss und seine Begründung mitzuteilen. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. 

XVIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Verbraucherschlichtung

Erfüllungsort ist Hamburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Hamburg. Im Falle von Streitigkeiten aus mit der Handelskammer Hamburg geschlossenen Verträgen findet auch gegenüber Verbrauchern das Verfahren zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nicht statt. 

XIX. Salvatorische Klausel

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen des Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile des Textes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Es soll dann die dem gewollten Sinn und Zweck am nächsten kommende legale Klausel gelten. Dasselbe gilt auch bei einer unbeabsichtigten Regelungslücke. 

XX. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ab dem 1. Januar 2023 Anwendung. Durch die Weiterentwicklung unserer Angebote oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, die AGB zu ändern.