Weiterbildungsstipendium
Leistungsstarke junge Fachkräfte, die durch Weiterbildung beruflich vorankommen möchten, können gefördert werden. Das Weiterbildungsstipendium hilft talentierten Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen.
Für alle Absolventinnen
und Absolventen deren Berufsausbildungsvertrag bei der Handelskammer Hamburg und bei der Handelskammer Bremen eingetragen ist, ist die Handelskammer Hamburg zuständig für das Weiterbildungsstipendium. Gemäß den Richtlinien der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung fördert und betreut die Handelskammer Hamburg aktuell über 450 Stipendien.
- Wer wird gefördert?
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen eines anerkannten Ausbildungsberufes, die folgende Voraussetzungen erfüllen:1. Sie sind zum Zeitpunkt der Aufnahme (Januar eines Jahres) jünger als 25 Jahre. Ausfallzeiten (z.B. durch Dienstpflicht, Elternzeit, freiwilliges soziales Jahr) sind bis zu 36 Monate anrechenbar.2. Sie haben nachweislich sehr erfolgreiche berufliche Leistungen erbracht.
- In der Abschlussprüfung mindestens 87 Punkte sowie einen Notendurchschnitt im Handelskammer-Prüfungszeugnis zwischen 1,0 und 1,9
oder- Ihre Leistungsfähigkeit herausragend in der betrieblichen Praxis unter Beweis stellen können, Ihre besondere Qualifikation im Unternehmen weisen Sie durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach
oder- Sie haben mindestens den dritten Preis in einem bundesweiten oder internationalen beruflichen Leistungswettbewerb gewonnen
3. Sie sind berufstätig (mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15h) oder stehen dem Arbeitsmarkt nachweislich zur Verfügung. Hochschulabsolventen und Vollzeitstudenten sind ausgeschlossen.Achtung: Eine automatische Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium ist Ihnen auch bei Erfüllung aller Kriterien nicht garantiert. In der Regel liegen mehr Bewerbungen vor, als Stipendienplätze zur Verfügung stehen. Es entscheidet ein Auswahlverfahren. - Was wird gefördert?
- Berufsbegleitende Lehrgänge für fachbezogene berufliche Qualifikationen
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, IT-Themen, Qualitätsmanagement, Konfliktmanagement
- unter bestimmten Voraussetzungen berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen Ihre Weiterbildungen selbst aus. Über die Förderfähigkeit der Maßnahmen entscheidet die Handelskammer gemäß den Richtlinien.Achtung: Weiterbildungsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits begonnen haben, können nicht gefördert werden. - Wie ist die Höhe und Dauer der Förderung?
Höhe und Dauer der Förderung: In maximal drei Jahren können bis zu 9.135 Euro an Zuschüssen für Weiterbildungsmaßnahmen gewährt werden.Eigenanteil: Pro Fördermaßnahme tragen die Stipendiatinnen und Stipendiaten einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der Kosten.Mittelbereitstellung: Die Fördermittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Handelskammer entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Kosten und zahlt die Förderbeiträge aus.
- Wie bewerbe ich mich?
Wenn Sie zur Zielgruppe gehören und die grundlegenden Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen, füllen Sie gern unser Formular aus. Bitte informieren Sie sich vorab über den Ablauf des Bewerbungsprozesses im Bewerbungsleitfaden.
Ab sofort können Sie sich bis zum 31. Oktober 2025 für das Förderprogramm 2026 bewerben. Füllen Sie dafür bitte unser Formular aus.
Bewerbungsprozess
1. Interesse
Sie klären für sich anhand der vorliegenden Informationen und Kriterien, ob das Weiterbildungsstipendium für Sie in Frage kommt.
2. Voraussetzungen
Sie füllen unser Formular aus und wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und nehmen Kontakt zu Ihnen auf.
3. Anmeldung im Bewerbungsportal
Wir senden Ihnen per E-Mail einen Link zu, mit dem Sie sich im Bewerbungsportal anmelden können. Dort geben Sie einige Daten ein und drucken das Antragsformular (Stammblatt) aus.
4. Einreichung der Bewerbungsunterlagen
Sie reichen das ausgefüllte Stammblatt fristgerecht mit folgenden Anlagen per Post bei uns ein:
- Kopie des IHK Prüfungszeugnisses
- Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule
- Nachweis über die derzeitige Berufstätigkeit, d.h. eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe des Beschäftigungsbetriebes und der wöchentlichen Arbeitszeit; im Falle der Arbeitslosigkeit eine Bescheinigung der Arbeitsagentur
- Begründeter Vorschlag eines Betriebes oder einer Berufsschule bei weniger als 87 Punkten in der Abschlussprüfung oder einer schlechteren Abschlussnote als 1,9 in der Berufsschule. In allen anderen Fällen ist diese Begründung nicht notwendig und nur ein Zusatz.
- Wenn Ihr Alter zum Aufnahmezeitpunkt älter als 25 Jahre ist: ggf. Bescheinigungen über Anrechnungszeiten (z.B. Schwere Erkrankung, Elternzeit, Grundwehr- oder Zivildienst, Freiwilligendienste, Besuch beruflicher Vollzeitschulen)
- Anschrift für die Bewerbungsunterlagen:
Handelskammer Hamburg
Weiterbildungsstipendium
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
5. Entscheidung über Ihre Aufnahme
Sie erhalten das Ergebnis des Auswahlprozesses (Zusage oder Absage) von uns per E-Mail.
Teilnehmende der Info-Veranstaltung für unser Weiterbildungsstipendium