Sachkenntnisprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel
Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur in Apotheken verkauft werden. Das Arzneimittelgesetz erlaubt jedoch Ausnahmen. Für den Verkauf der so genannten freiverkäuflichen Arzneimittel ist eine Sachkundeprüfung erforderlich. Diese Prüfung wird von der Handelskammer Hamburg oder anderen IHKs abgenommen.