Sachkundeprüfung und Unterrichtung Bewachungsgewerbe
Vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ist die Einholung einer Gewerbeerlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung erforderlich. Die Erteilung dieser Erlaubnis ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.