Aus- und Weiterbildung
Informationen für Prüfende
Prüferentschädigung
Die Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse der Handelskammer Hamburg gemäß § 40 Absatz 6 des Berufsbildungsgesetzes regelt die Entschädigung ehrenamtlicher Prüferinnen und Prüfer der Handelskammer Hamburg im Rahmen von Ausbildungs- und Fortbildungsprüfungen sowie Umschulungs- und AEVO-Prüfungen.
Berechtigte Personen sind damit ausschließlich Personen, die durch die Handelskammer Hamburg als ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer in einen Prüfungsausschuss berufen wurden. Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse werden, soweit nicht eine Entschädigung von anderer Seite gewährt wird, für bare Auslagen und Zeitversäumnis in sinngemäßer Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) in seiner jeweils aktuellen Fassung entschädigt.
Bei den Sach- und Fachkundeprüfungen beschließt das Plenum der Handelskammer Hamburg die Entschädigungsregelungen.
Prüfungsordnungen
Grundlage für Prüfungen der beruflichen Bildung der Handelskammer Hamburg sind die beiden Rahmenprüfungsordnungen für Aus- und Fortbildungsprüfungen.
Prüferportal des BIBB
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) stellt für die Prüferinnen und Prüfer der beruflichen Bildung ein Prüferportal zur Verfügung, das als Informations- und Kommunikationsplattform für aktive und zukünftige Prüferinnen und Prüfer gedacht ist.
Portal WISSENSWERT des DIHK
WISSENSWERT ist die Info-Plattform rund um die berufliche Bildung: für Dozierende, für das prüfende Ehrenamt, für die IHK-Lehrgangs- und Prüfungsorganisation und nicht zuletzt für alle Teilnehmenden der IHK-Lehrgänge und Berufsbildungsprüfungen.