Gleisbaumeister / Gleisbaumeisterin

Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig zur AEVO-Prüfung anzumelden!

Kurzbeschreibung

Gleisbaumeister nehmen Aufgaben in der Erstellung und Instandhaltung des Oberbaus und der Anlagen des Bahnkörpers als Führungskraft zwischen Planung und Ausführung wahr. Sie wirken bei der Planung, Einrichtung, Ver- und Entsorgung und Auflösung der Baustelle sowie bei der Abnahme von Oberbauleistungen mit, führen Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie die Inspektion durch und fertigen Bautagesberichte an. Sie verfügen über die speziellen Kenntnisse der Bodenbeschaffenheit, der Baustatik und Gleisgeometrie und beherrschen die Bau- und Metallbearbeitungsverfahren. Die Führung und Einarbeitung der Mitarbeiter und die Betreuung der Auszubildenden gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 134 KB).
Diese Besonderen Rechtsvorschriften treten am 1. Mai 2018 in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Besonderen Rechtsvorschriften treten gleichzeitig die bisherigen Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Industriemeister / zur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Gleisbau außer Kraft.
Bis zum 30. April 2018 bei der Handelskammer Hamburg begonnene Prüfungsverfahren können bis zum 30. April 2020 nach den Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Industriemeister / zur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Gleisbau beendet werden.

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.

Prüfungstermine 2025

Ablauf des Prüfungsverfahrens 1. Halbjahr 2025 2. Halbjahr 2025
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Dezember 2024
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Juni 2025
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
in der Regel Januar 2025
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
in der Regel Juli 2025
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg 15. März 2025 15. August 2025
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
AEVO-Prüfung AEVO-Prüfung
Baubetrieb / Gleisbau
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Betriebliches Kostenwesen
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • Bautechnik
  • Organisation der Baustelle
  • Qualitätsmanagement
Es sind zwei Situationsaufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungsdauer für die Bearbeitung der Situationsaufgaben beträgt jeweils mindestens 240 Minuten, insgesamt jedoch nicht mehr als 600 Minuten.
Termin folgt Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung bei Bedarf bei Bedarf
Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb und auf der Baustelle
  • Personalführung
  • Personalentwicklung
Es sind zwei Situationsaufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungsdauer für die Bearbeitung der Situationsaufgaben beträgt jeweils mindestens 90 Minuten, insgesamt jedoch nicht mehr als 240 Minuten.
keine Prüfung keine Prüfung
Mündliche Ergänzungsprüfung keine Prüfung keine Prüfung
Situationsbezogenes Fachgespräch

Es soll pro Prüfungsteilnehmer mindestens 45 Minuten und höchstens 60 Minuten dauern.
keine Prüfung keine Prüfung

Prüfungstermine 2026

Ablauf des Prüfungsverfahrens 1. Halbjahr 2026 2. Halbjahr 2026
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Dezember 2025
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Juni 2026
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
in der Regel Januar 2026
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
in der Regel Juli 2026
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg 15. März 2026 15. August 2026
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
AEVO-Prüfung AEVO-Prüfung
Baubetrieb / Gleisbau
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Betriebliches Kostenwesen
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • Bautechnik
  • Organisation der Baustelle
  • Qualitätsmanagement
Es sind zwei Situationsaufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungsdauer für die Bearbeitung der Situationsaufgaben beträgt jeweils mindestens 240 Minuten, insgesamt jedoch nicht mehr als 600 Minuten.
Termin folgt Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung bei Bedarf bei Bedarf
Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb und auf der Baustelle
  • Personalführung
  • Personalentwicklung
Es sind zwei Situationsaufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungsdauer für die Bearbeitung der Situationsaufgaben beträgt jeweils mindestens 90 Minuten, insgesamt jedoch nicht mehr als 240 Minuten.
keine Prüfung keine Prüfung
Mündliche Ergänzungsprüfung keine Prüfung keine Prüfung
Situationsbezogenes Fachgespräch

Es soll pro Prüfungsteilnehmer mindestens 45 Minuten und höchstens 60 Minuten dauern.
keine Prüfung keine Prüfung

Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 726,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (z. B. Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 55,00 Euro je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen