Netzmeister / Netzmeisterin

Kurzbeschreibung

Netzmeisterinnen und Netzmeister organisieren und überwachen den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Netzen und Anlagen im jeweiligen Bereich. Je nach Aufgabe arbeiten sie auch praktisch mit. Außerdem können sie beispielsweise in Ingenieurbüros für die bautechnische Gesamtplanung tätig sein. Darüber hinaus kann es bei Rohrleitungsbauunternehmen sowie Unternehmen der technischen Gebäudeausrüstung geeignete Tätigkeitsfelder geben.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 721 KB).

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Zulassungsschluss, sollten Sie einen digitalen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig über das Fortbildungs-Infocenter an, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt sind. Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gern für den nächsten verfügbaren Termin ein.

Prüfungstermine 2025

Ablauf des Prüfungsverfahrens Mai 2025 November 2025
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Dezember 2024
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Juni 2025
Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Informationscenter postalisch mit der Zulassungsbestätigung
Einreichen der Online-Anmeldung (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg 15. Februar 2025 15. August 2025
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen*
*Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
AEVO-Prüfung AEVO-Prüfung
Grundlegende Qualifikationen
  • Rechtsbewusstes Handeln (min. 90 Minuten)
  • Betriebswirtschaftliches Handeln (min. 90 Minuten)
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (min. 90 Minuten)
  • Zusammenarbeit im Betrieb (min. 90 Minuten)
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten (min. 60 Minuten)
29. April und 30. April 2025 Termin folgt
Handlungsspezifische Qualifikationen
2 Situationsaufgaben
(je Handlungsfeld min. 3 Stunden)
3. und 4. Juni 2025 Keine Prüfung
Situationsbezogenes Fachgespräch
Handlungsbereich, der nicht Gegenstand einer schriftlichen Situationsaufgabe ist
9. Juli 2025 Keine Prüfung
Mündliche Ergänzungsprüfung nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt

Prüfungstermine 2026

Ablauf des Prüfungsverfahrens Mai 2026 November 2026
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Dezember 2025
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Juni 2026
Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Informationscenter postalisch mit der Zulassungsbestätigung
Einreichen der Online-Anmeldung (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg 15. Februar 2026 15. August 2026
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen*
*Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
AEVO-Prüfung AEVO-Prüfung
Grundlegende Qualifikationen
  • Rechtsbewusstes Handeln (min. 90 Minuten)
  • Betriebswirtschaftliches Handeln (min. 90 Minuten)
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (min. 90 Minuten)
  • Zusammenarbeit im Betrieb (min. 90 Minuten)
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten (min. 60 Minuten)
Termin folgt Termin folgt
Handlungsspezifische Qualifikationen
2 Situationsaufgaben
(je Handlungsfeld min. 3 Stunden)
Termin folgt Termin folgt
Situationsbezogenes Fachgespräch
Handlungsbereich, der nicht Gegenstand einer schriftlichen Situationsaufgabe ist
Termin Folgt Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt

Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 726,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 55 Euro je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen