Netzmeister / Netzmeisterin
Kurzbeschreibung
Netzmeisterinnen und Netzmeister organisieren und überwachen den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Netzen und Anlagen im jeweiligen Bereich. Je nach Aufgabe arbeiten sie auch praktisch mit. Außerdem können sie beispielsweise in Ingenieurbüros für die bautechnische Gesamtplanung tätig sein. Darüber hinaus kann es bei Rohrleitungsbauunternehmen sowie Unternehmen der technischen Gebäudeausrüstung geeignete Tätigkeitsfelder geben.
Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen
Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 721 KB).
Antrag auf Zulassung
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Zulassungsschluss, sollten Sie einen digitalen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig über das Fortbildungs-Infocenter an, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt sind. Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gern für den nächsten verfügbaren Termin ein.
Prüfungstermine 2025
Ablauf des Prüfungsverfahrens | Mai 2025 | November 2025 |
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg |
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Dezember 2024
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Juni 2025
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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Informationscenter | postalisch mit der Zulassungsbestätigung | |
Einreichen der Online-Anmeldung (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg | 15. Februar 2025 | 15. August 2025 |
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen*
*Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
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AEVO-Prüfung | AEVO-Prüfung |
Grundlegende Qualifikationen
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29. April und 30. April 2025 | Termin folgt |
Handlungsspezifische Qualifikationen
2 Situationsaufgaben
(je Handlungsfeld min. 3 Stunden) |
3. und 4. Juni 2025 | Keine Prüfung |
Situationsbezogenes Fachgespräch
Handlungsbereich, der nicht Gegenstand einer schriftlichen Situationsaufgabe ist
|
9. Juli 2025 | Keine Prüfung |
Mündliche Ergänzungsprüfung | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt |
Prüfungstermine 2026
Ablauf des Prüfungsverfahrens | Mai 2026 | November 2026 |
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg |
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Dezember 2025
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Juni 2026
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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Informationscenter | postalisch mit der Zulassungsbestätigung | |
Einreichen der Online-Anmeldung (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg | 15. Februar 2026 | 15. August 2026 |
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen*
*Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
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AEVO-Prüfung | AEVO-Prüfung |
Grundlegende Qualifikationen
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Termin folgt | Termin folgt |
Handlungsspezifische Qualifikationen
2 Situationsaufgaben
(je Handlungsfeld min. 3 Stunden) |
Termin folgt | Termin folgt |
Situationsbezogenes Fachgespräch
Handlungsbereich, der nicht Gegenstand einer schriftlichen Situationsaufgabe ist
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Termin Folgt | Termin folgt |
Mündliche Ergänzungsprüfung | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt |
Gebühren
Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 726,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 55 Euro je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
FAQ und weiterführende Informationen
- Ausbildereignungsprüfung (AEVO) (Nr. 1164892)
- Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) (Link: https://www.bibb.de/checkliste)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ) (Nr. 3433244)
- Höhere Berufsbildung auf einen Blick (Nr. 4055294)
- Lehrgangsanbieter finden (Link: http://wis.ihk.de/)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)