Fachwirt / Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen
Kurzbeschreibung
Fachwirte für Versicherungen und Finanzen verfügen über ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Versicherungs- und Finanzwirtschaft. Sie stoßen die Entwicklung von innovativen Produkten an und wirken in Projekten zur Produktentwicklung mit. Sie führen Risikoanalysen und Bedarfsermittlungen durch und entwickeln kundenorientierte Problemlösungsstrategien für private und gewerbliche Risiken. Das Wahrnehmen von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben sowie das Konzipieren und Organisieren von Projekten gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.
Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen
Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.
Antrag auf Zulassung
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Zulassungsschluss, sollten Sie einen digitalen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Prüfungstermine 2025
Ablauf des Prüfungsverfahrens | 1. Halbjahr 2025 | 2. Halbjahr 2025 |
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg |
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2024
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2025
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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter | postalisch mit der Zulassungsbestätigung | postalisch mit der Zulassungsbestätigung |
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter | 15. Januar 2025 | 15. Juli 2025 |
Prüfungsteil A
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15. April 2025 | 8. Oktober 2025 |
Mündliche Ergänzungsprüfung | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt |
Prüfungsteil B
Produktmanagement (1 aus 6)* (90 Minuten)
*wird mit der Prüfungsanmeldung gewählt
|
22. April 2025 | 15. Oktober 2025 |
Betriebliche Kernprozesse (1 aus 3)* (75 Minuten)
*wird mit der Prüfungsanmeldung gewählt
|
22. April 2025 | 15. Oktober 2025 |
Mündliche Ergänzungsprüfung | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt |
Gesprächssimulation, Präsentation (35 Minuten) | voraussichtlich Juni/Juli 2025 | voraussichtlich Januar 2026 |
Fachgespräch (10 Minuten) | voraussichtlich Juni/Juli 2025 | voraussichtlich Januar 2026 |
Prüfungstermine 2026
Ablauf des Prüfungsverfahrens | 1. Halbjahr 2026 | 2. Halbjahr 2026 |
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg |
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2025
|
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2026
|
Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter | postalisch mit der Zulassungsbestätigung | postalisch mit der Zulassungsbestätigung |
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter | 15. Januar 2026 | 15. Juli 2026 |
Prüfungsteil A
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14. April 2026 | 6. Oktober 2026 |
Mündliche Ergänzungsprüfung | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt |
Prüfungsteil B
Produktmanagement (1 aus 6)* (90 Minuten)
*wird mit der Prüfungsanmeldung gewählt
|
21. April 2026 | 13. Oktober 2026 |
Betriebliche Kernprozesse (1 aus 3)* (75 Minuten)
*wird mit der Prüfungsanmeldung gewählt
|
21. April 2026 | 13. Oktober 2026 |
Mündliche Ergänzungsprüfung | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt |
Gesprächssimulation, Präsentation (35 Minuten) | voraussichtlich Juni/Juli 2026 | voraussichtlich Januar 2027 |
Fachgespräch (10 Minuten) | voraussichtlich Juni/Juli 2026 | voraussichtlich Januar 2027 |
Gebühren
Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 605,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 55,00 Euro je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
FAQ und weiterführende Informationen
- Ausbildereignungsprüfung (AEVO) (Nr. 1164892)
- Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) (Link: https://www.bibb.de/checkliste)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ) (Nr. 3433244)
- Höhere Berufsbildung auf einen Blick (Nr. 4055294)
- Lehrgangsanbieter finden (Link: http://wis.ihk.de/)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)