Veranstaltungsfachwirt / Veranstaltungsfachwirtin
Kurzbeschreibung
Veranstaltungsfachwirte üben eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle veranstaltungsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte sowohl in Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit aus. Sie analysieren und bewerten Sachverhalte der Veranstaltungswirtschaft auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen sowie der daraus erfolgenden Ableitung unternehmerischer Handlungsschritte.
Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen
Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.
Antrag auf Zulassung
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Zulassungsschluss, sollten Sie einen digitalen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig über das Fortbildungs-Infocenter an, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt sind. Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gern für den nächsten verfügbaren Termin ein.
Prüfungstermine 2025
Ablauf des Prüfungsverfahrens | 1. Halbjahr 2025 | 2. Halbjahr 2025 |
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg |
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2024
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2025
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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter | postalisch mit der Zulassungsbestätigung | postalisch mit der Zulassungsbestätigung |
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter | 15. Januar 2025 | 15. Juli 2025 |
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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26. März 2025 | keine Prüfung |
Mündliche Ergänzungsprüfung |
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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keine Prüfung |
Handlungsspezifische Qualifikation
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keine Prüfung | 27. und 28. Oktober 2025 |
Abgabe Konzeptvorschlag | keine Prüfung | 27. Oktober 2025 |
Präsentation (10 Minuten) und Fachgespräch (20 Minuten) | keine Prüfung | voraussichtlich Januar 2026 |
Mündliche Ergänzungsprüfung | falls erforderlich, Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben | falls erforderlich, Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben |
Prüfungstermine 2026
Ablauf des Prüfungsverfahrens | 1. Halbjahr 2026 | 2. Halbjahr 2026 |
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg |
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2025
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2026
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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter | postalisch mit der Zulassungsbestätigung | postalisch mit der Zulassungsbestätigung |
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter | 15. Januar 2026 | 15. Juli 2026 |
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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Termin folgt | keine Prüfung |
Mündliche Ergänzungsprüfung |
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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keine Prüfung |
Handlungsspezifische Qualifikation
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keine Prüfung | Termin folgt |
Abgabe Konzeptvorschlag | keine Prüfung | Termin folgt |
Präsentation (10 Minuten) und Fachgespräch (20 Minuten) | keine Prüfung | Termin folgt |
Mündliche Ergänzungsprüfung | falls erforderlich, Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben | falls erforderlich, Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben |
Prüfungstermine 2027
Ablauf des Prüfungsverfahrens | 1. Halbjahr 2027 | 2. Halbjahr 2027 |
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg |
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2026
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2027
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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter | postalisch mit der Zulassungsbestätigung | postalisch mit der Zulassungsbestätigung |
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter | 15. Januar 2027 | 15. Juli 2027 |
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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Termin folgt | keine Prüfung |
Mündliche Ergänzungsprüfung |
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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keine Prüfung |
Handlungsspezifische Qualifikation
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keine Prüfung | Termin folgt |
Abgabe Konzeptvorschlag | keine Prüfung | Termin folgt |
Präsentation (10 Minuten) und Fachgespräch (20 Minuten) | keine Prüfung | Termin folgt |
Mündliche Ergänzungsprüfung | falls erforderlich, Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben | falls erforderlich, Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben |
Gebühren
Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr (Grundgebühr): 605,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 55,00 Euro je Prüfung beziehungsweise Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
FAQ und weiterführende Informationen
- Ausbildereignungsprüfung (AEVO) (Nr. 1164892)
- Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) (Link: https://www.bibb.de/checkliste)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ) (Nr. 3433244)
- Höhere Berufsbildung auf einen Blick (Nr. 4055294)
- Lehrgangsanbieter finden (Link: http://wis.ihk.de/)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)