Bankfachwirt / Bankfachwirtin
Kurzbeschreibung
Bankfachwirte übernehmen eigenverantwortlich qualifizierte Fachaufgaben in der Kreditwirtschaft. Sie bewerten kreditwirtschaftliche Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge und setzen die Erkenntnisse in praktisches Handeln um. Für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben besitzen Sie organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse.
Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen
Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.
Antrag auf Zulassung
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Zulassungsschluss, sollten Sie einen digitalen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Bitte beachten Sie, dass diese Fortbildungsprüfung nur einmal pro Jahr (immer im 2. Halbjahr) durchgeführt wird.
Bitte beachten Sie, dass diese Fortbildungsprüfung nur einmal pro Jahr (immer im 2. Halbjahr) durchgeführt wird.
Prüfungstermine 2025
Ablauf des Prüfungsverfahrens | 2. Halbjahr 2025 |
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg |
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2025
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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter | postalisch mit der Zulassungsbestätigung |
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter | 15. Juli 2025 |
Grundlegende Qualifikationen
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15. Oktober 2025
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16. Oktober 2025
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Spezielle Qualifikationen
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16. Oktober 2025
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Mündliche Ergänzungsprüfung | nur sofern erforderlich am selben Tag wie das Praxisorientierte Situationsgespräch, dieser Termin wird schriftlich mitgeteilt |
Praxisorientiertes Situationsgespräch (20 Minuten) | Dezember 2025 |
Prüfungstermine 2026
Ablauf des Prüfungsverfahrens | 2. Halbjahr 2026 |
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg |
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2026
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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter | postalisch mit der Zulassungsbestätigung |
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter | 15. Juli 2026 |
Grundlegende Qualifikationen
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Termin folgt
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Termin folgt
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Spezielle Qualifikationen
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Termin folgt
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Mündliche Ergänzungsprüfung | nur sofern erforderlich am selben Tag wie das Praxisorientierte Situationsgespräch, dieser Termin wird schriftlich mitgeteilt |
Praxisorientiertes Situationsgespräch (20 Minuten) | Termin folgt |
Gebühren
Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 605,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 55,00 Euro je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
FAQ und weiterführende Informationen
- Ausbildereignungsprüfung (AEVO) (Nr. 1164892)
- Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) (Link: https://www.bibb.de/checkliste)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ) (Nr. 3433244)
- Höhere Berufsbildung auf einen Blick (Nr. 4055294)
- Lehrgangsanbieter finden (Link: http://wis.ihk.de/)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)