Fachwirt / Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen

Kurzbeschreibung

Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen üben in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle aus. Sie führen eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftliche Aufgaben- und Problemstellungen unter Beachtung umfassender Qualitätsmanagementmaßnahmen einer zielgerichteten Lösung zu. Bei der Steuerung und Optimierung aller betrieblichen Vorgänge sind wirtschaftliche und rechtliche sowie soziale, ökologische und ethische Grundsätze zu beachten und regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB).
Bitte beachten Sie, dass – laut der Prüfungsverordnung – die notwendige Berufspraxis in kaufmännischen bzw. verwaltenden Tätigkeitsfeldern des Gesundheits- und Sozialwesens nachgewiesen werden muss.

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Zulassungsschluss, sollten Sie einen digitalen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig über das Fortbildungs-Infocenter an, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt sind. Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gern für den nächsten verfügbaren Termin ein.

Prüfungstermine 2025

Aufgrund der hohen Nachfrage ist eine Zulassung zur Prüfung im 2. Halbjahr 2025 nicht mehr möglich.
Ablauf des Prüfungsverfahrens 1. Halbjahr 2025 2. Halbjahr 2025
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
spätestens bis zum
15. November 2024
Empfehlung: Einreichung vor Lehrgangsbeginn
spätestens bis zum
15. Mai 2025
Empfehlung: Einreichung vor Lehrgangsbeginn
Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter postalisch mit der Zulassungsbestätigung postalisch mit der Zulassungsbestätigung
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter 15. Dezember 2024 15. Juli 2025
Schriftliche Prüfung 25. und 26. März 2025 20. und 21. Oktober 2025
Mündliche Prüfung KW 28 und 29 voraussichtlich Februar 2026

Prüfungstermine 2026

Ablauf des Prüfungsverfahrens 1. Halbjahr 2026 2. Halbjahr 2026
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
spätestens bis zum
15. November 2025
Empfehlung: Einreichung vor Lehrgangsbeginn
spätestens bis zum
15. Mai 2026
Empfehlung: Einreichung vor Lehrgangsbeginn
Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter postalisch mit der Zulassungsbestätigung postalisch mit der Zulassungsbestätigung
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter 15. Dezember 2025 15. Juli 2026
Schriftliche Prüfung 23. und 24. März 2026 19. und 20. Oktober 2026
Mündliche Prüfung voraussichtlich Juni/Juli 2026 voraussichtlich Februar 2027

Aufbau der Prüfung

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung wird anhand einer betrieblichen Situationsbeschreibung* durchgeführt. Geprüfte Handlungsbereiche sind:
  • Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  • Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
  • Gestalten von Schnittstellen und Projekten
  • Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  • Führen und Entwickeln von Personal
  • Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
*Es handelt sich hier um eine schriftliche Prüfungsleistung mit zwei Aufgabenstellungen, die an 2 Tagen mit je 300 Minuten Prüfungszeit abgefragt wird.

Mündliche Prüfung

  1. Präsentation eines selbst gewählten Themas (10 Minuten)
    Achtung: Das Thema ist spätestens am ersten Tag der schriftlichen Prüfung einzureichen → Hinweise zur mündlichen Prüfung
  2. Fachgespräch (20 Minuten)

Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 605,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 55,00 Euro je Prüfung beziehungsweise Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen