Fachberater / Fachberaterin für Finanzdienstleistungen

Kurzbeschreibung

Fachberater für Finanzdienstleistungen beraten Privatkunden im Hinblick auf Geld- und
Vermögensanlagen, Personenvorsorge, Sach- und Vermögenssicherung sowie Immobilienanlagen und Finanzierungen.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Zulassungsschluss, sollten Sie einen digitalen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.

Bundesweite Prüfungstermine

Prüfungstermine 2025

Ablauf des Prüfungsverfahrens 1. Halbjahr 2025 – wird aktuell nicht angeboten 2. Halbjahr 2025 – wird aktuell nicht angeboten
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg

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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter -- --
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter -- --
Handlungsbereiche
  • Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten (120 Minuten)
  • Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen (120 Minuten)
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  • Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen (120 Minuten)
  • Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken (120 Minuten)
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Fallbezogenes Beratungsgespräch (50 Minuten) -- --

Prüfungstermine 2026

Ablauf des Prüfungsverfahrens 1. Halbjahr 2026 – wird aktuell nicht angeboten 2. Halbjahr 2026 – wird aktuell nicht angeboten
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg

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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter -- --
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter -- --
Handlungsbereiche
  • Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten (120 Minuten)
  • Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen (120 Minuten)
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  • Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen (120 Minuten)
  • Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken (120 Minuten)
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Fallbezogenes Beratungsgespräch (50 Minuten) -- --

Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 363,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 55,00 Euro je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen