Was bedeutet Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2?
Einige Verordnungen regeln, dass die Abschlussprüfung aus zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen besteht. Das Berufsbildungsgesetz spricht in diesem Fall von einer gestreckten Abschlussprüfung. Hier ersetzt die Abschlussprüfung Teil 1 die Zwischenprüfung. Sie findet in der Regel in der Mitte der Ausbildungszeit statt.
Im Vergleich zur Zwischenprüfung fließt das Ergebnis der Abschlussprüfung Teil 1 in die Note deiner Gesamtprüfung ein. Dein abschließendes Prüfungsergebnis setzt sich also aus dem Ergebnis von Teil 1 und Teil 2 zusammen. Die jeweilige Verordnung deines Berufs legt fest, mit wieviel Prozent die beiden Teile gewichtet werden. Es ist also bei der Abschlussprüfung Teil 1 nicht nur wichtig, dass du daran teilgenommen hast, sondern auch, mit welchem Ergebnis du diesen Teil der Prüfung bestanden hast.
Du kannst nur zur Abschlussprüfung (Teil 2) zugelassen werden, wenn du an der Abschlussprüfung (Teil 1) teilgenommen hast.
Im Vergleich zur Zwischenprüfung fließt das Ergebnis der Abschlussprüfung Teil 1 in die Note deiner Gesamtprüfung ein. Dein abschließendes Prüfungsergebnis setzt sich also aus dem Ergebnis von Teil 1 und Teil 2 zusammen. Die jeweilige Verordnung deines Berufs legt fest, mit wieviel Prozent die beiden Teile gewichtet werden. Es ist also bei der Abschlussprüfung Teil 1 nicht nur wichtig, dass du daran teilgenommen hast, sondern auch, mit welchem Ergebnis du diesen Teil der Prüfung bestanden hast.
Du kannst nur zur Abschlussprüfung (Teil 2) zugelassen werden, wenn du an der Abschlussprüfung (Teil 1) teilgenommen hast.