Eisenbahnerinnen und Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Eisenbahnerin / zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung vom 14. März 2022.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Abschlussprüfung Teil 1 2025

Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2025 Herbst 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss keine Prüfung
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 15. November 2024 keine Prüfung
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss keine Prüfung
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt keine Prüfung
Schriftliche Prüfung 18. März 2025 keine Prüfung
Praktische Prüfung März / April 2025 keine Prüfung
Vorläufige Prüfungsergebnisse Im Azubi- und Asta-Infocenter, circa 4 Wochen nach der Prüfung keine Prüfung

Abschlussprüfung Teil 2 2025

Abschlussprüfung Sommer 2025 Winter 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an den Betrieb circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2025 1. September 2025
Versand der Zulassungsbestätigungen
an Betrieb und Auszubildende
ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladungen
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung 13. Mai 2025 2. Dezember 2025
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung
Juni / Juli 2025

Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung
(bestanden/ nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
am Tag der praktischen Prüfung am Tag der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Abschlussprüfung Teil 1 2026

Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2026 Herbst 2026
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss keine Prüfung
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 15. November 2025 keine Prüfung
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss keine Prüfung
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt keine Prüfung
Schriftliche Prüfung 17. März 2026 keine Prüfung
Praktische Prüfung Termin folgt keine Prüfung
Vorläufige Prüfungsergebnisse Im Azubi- und Asta-Infocenter, circa 4 Wochen nach der Prüfung keine Prüfung

Abschlussprüfung Teil 2 2026

Abschlussprüfung Sommer 2026 Winter 2026
Versand der Anmeldeunterlagen an den Betrieb circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2026 1. September 2026
Versand der Zulassungsbestätigungen
an Betrieb und Auszubildende
ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladungen
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung 5. Mai 2026 1. Dezember 2026
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung
Termin folgt

Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung
(bestanden/ nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
am Tag der praktischen Prüfung am Tag der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen