Fachangestellte/-r für Markt- und Sozialforschung

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum / zur Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung vom 6. April 2006.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Zwischenprüfung 2025

Zwischenprüfung Frühjahr 2025 Herbst 2025
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich) werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt keine Prüfung
Schriftliche Prüfung (120 Minuten) 25. März 2025 keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden circa 4 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin keine Prüfung

Abschlussprüfung 2025

Abschlussprüfung Sommer 2025 Winter 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2025 1. September 2025
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
Markt- und Sozialforschungsprojekte (150 Minuten)
6. Mai 2025
25. November 2025
Wirtschafts- und Sozialkunde ( 60 Minuten)
7. Mai 2025
26. November 2025
Aufgaben, Funktionen und Methoden der Markt- und Sozialforschung (90 Minuten)
7. Mai 2025
26. November 2025
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich in der Regel am Tag des fallbezogenen Fachgesprächs in der Regel am Tag des fallbezogenen Fachgesprächs
Mündliche Prüfung
Fallbezogenes Fachgespräch (20 Minuten) Juni/Juli 2025 Januar 2026
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben am Tag der mündlichen Prüfung am Tag der mündlichen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden

postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Zwischenprüfung 2026

Zwischenprüfung Frühjahr 2026 Herbst 2026
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich) werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt keine Prüfung
Schriftliche Prüfung (120 Minuten) Termin folgt keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden circa 4 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin keine Prüfung

Abschlussprüfung 2026

Abschlussprüfung Sommer 2026 Winter 2026
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2026 1. September 2026
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
Markt- und Sozialforschungsprojekte (150 Minuten)
Termin folgt
Termin folgt
Wirtschafts- und Sozialkunde ( 60 Minuten)
Termin folgt
Termin folgt
Aufgaben, Funktionen und Methoden der Markt- und Sozialforschung (90 Minuten)
Termin folgt
Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich in der Regel am Tag des fallbezogenen Fachgesprächs in der Regel am Tag des fallbezogenen Fachgesprächs
Mündliche Prüfung
Fallbezogenes Fachgespräch (20 Minuten) Termin folgt Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben am Tag der mündlichen Prüfung am Tag der mündlichen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden

postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen