Aus- und Weiterbildung
Kraftfahrzeugmechatronikerinnen und Kraftfahrzeugmechatroniker
Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker / zur
Kraftfahrzeugmechatronikerin vom 14. Juni 2013.
Kraftfahrzeugmechatronikerin vom 14. Juni 2013.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.
Abschlussprüfung Teil 1 - 2025
Abschlussprüfung Teil 1
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Frühjahr 2025
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Herbst 2025
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Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
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circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
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circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
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Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
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15. November 2024
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15. Mai 2025 |
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
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ab Anmeldeschluss
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ab Anmeldeschluss |
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
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werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt |
Schriftliche Prüfung
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19. März 2025
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keine Prüfung
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Praktische Prüfung
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Termin folgt |
keine Prüfung
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Vorläufige Prüfungsergebnisse
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Im Azubi- und Asta-Infocenter, circa 4 Wochen nach Prüfungsende
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Im Azubi- und Asta-Infocenter, ca. 4 Wochen nach Prüfungsende
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Abschlussprüfung Teil 2 - 2025
Abschlussprüfung Teil
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Sommer 2025
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Winter 2025
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Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
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ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
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circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
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Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
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1. Februar 2025
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1. September 2025
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Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
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ab Anmeldeschluss
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ab Anmeldeschluss
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Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
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werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt |
Schriftliche Prüfung
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14. Mai 2025 |
3. Dezember 2025
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Mündliche Ergänzungsprüfung | ||
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich | in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin | in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin |
Praktische Prüfung
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voraussichtl. KW 26/2025 |
Termin folgt
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Prüfungsergebnisse
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Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
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circa 1 Woche nach der praktischen Prüfung
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circa 1 Woche nach der praktischen Prüfung
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Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
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postalisch, circa 4 Wochen nach Prüfungsende
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postalisch, circa 4 Wochen nach Prüfungsende
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Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen
- Antrag auf Nachteilsausgleich (DOC-Datei · 78 KB) (Nr. 1145912)
- Inklusion (Nr. 1154098)
- Beratungs- und Unterstützungszentrum Berufliche Schulen BZBS (Link: http://hibb.hamburg.de/beratung-service/beratungszentrum-berufliche-schulen-bzbs/beratung-bei-der-beschulung-von-schuelerinnen-und-schuelern-mit-behinderungen/)
- Abschlussprüfung nicht bestanden - was nun? (Nr. 3414874)
- Ausbildung verkürzen oder verlängern (Nr. 1164064)
- Berichtsheft führen (Nr. 1154076)
- Berichtsheft für die Anmeldung/Zulassung zur Prüfung online einreichen (ab Sommerprüfung 2021) (Nr. 4941698)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Gebührenordnung (Nr. 1140684)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Prüfungstermine Ausbildung A-Z (Nr. 1154320)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)
- Prüfungsergebnisse Online (Nr. 1145638)
- Zulassung zur Abschlussprüfung (Nr. 1145656)