Textil- und Modeschneiderinnen und Textil- und Modeschneider
Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modeschneider / zur Textil- und Modeschneiderin vom 25. Juni 2015.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen
Abschlussprüfung Teil 1 - 2025
| Abschlussprüfung Teil 1 | Sommer 2025 | Winter 2025 |
| Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe | circa 4 Wochen vor Anmeldeschluss |
circa 4 Wochen vor Anmeldeschluss |
| Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) |
keine Prüfung in Hamburg | keine Prüfung in Hamburg |
| Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden |
ab Anmeldeschluss | ab Anmeldeschluss |
| Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden |
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt |
| Schriftliche Prüfung | keine Prüfung in Hamburg | keine Prüfung in Hamburg |
| Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden | circa 5 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin | circa 5 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin |
Abschlussprüfung Teil 2 - 2025
| Abschlussprüfung Teil 2 | Sommer 2025 | Winter 2025 |
| Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe | circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss | circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss |
| Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) | keine Prüfung in Hamburg | keine Prüfung in Hamburg |
| Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden | ab Anmeldeschluss | ab Anmeldeschluss |
| Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt |
| Schriftliche Prüfung | keine Prüfung in Hamburg | keine Prüfung in Hamburg |
| Mündliche Ergänzungsprüfung | ||
| nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich | in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin | in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin |
| Praktische Prüfung | keine Prüfung in Hamburg | keine Prüfung in Hamburg |
| Prüfungsergebnisse | ||
| Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben | am Tag der Ergebnisfeststellung | am Tag der Ergebnisfeststellung |
| Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden | postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende |
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende |
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen
- Antrag auf Nachteilsausgleich (DOC-Datei · 79 KB) (Nr. 1145912)
- Inklusion (Nr. 1154098)
- Beratungs- und Unterstützungszentrum Berufliche Schulen BZBS (Link: https://hibb.hamburg.de/beratung-recht/beratungszentrum-berufliche-schulen-bzbs/)
- Abschlussprüfung nicht bestanden - was nun? (Nr. 3414874)
- Ausbildung verkürzen oder verlängern (Nr. 1164064)
- Berichtsheft führen (Nr. 1154076)
- Berichtsheft für die Anmeldung/Zulassung zur Prüfung online einreichen (ab Sommerprüfung 2021) (Nr. 4941698)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Gebührenordnung (Nr. 1140684)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Prüfungstermine Ausbildung A-Z (Nr. 1154320)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)
- Prüfungsergebnisse Online (Nr. 1145638)
- Zulassung zur Abschlussprüfung (Nr. 1145656)