Fachkräfte Küche
Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 9. März 2022.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.
Zwischenprüfung 2025
Zwischenprüfung | Frühjahr 2025 | Herbst 2025 |
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich) | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt |
Schriftliche Aufgabe | 25.03.2025 | 17.09.2025 |
Praktische Aufgabe | voraussichtlich nach den Hamburger Frühjahrsferien | voraussichtlich nach den Hamburger Herbstferien |
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden | ca. 5-6 Wochen nach dem Prüfungstermin | ca. 5-6 Wochen nach dem Prüfungstermin |
Abschlussprüfung 2025
Abschlussprüfung | Sommer 2025 | Winter 2025 |
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe | ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss | ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss |
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) | 1. Februar 2025 | 1. September 2025 |
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betrieb und Auszubildenden |
ab Anmeldeschluss | ab Anmeldeschluss |
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden |
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt |
Schriftliche Prüfung | 6. und 7. Mai 2025 | 25. und 26. November 2025 |
Mündliche Ergänzungsprüfung | ||
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich | i.d.R. am Tag der Komplexen Prüfungsaufgabe | i.d.R. am Tag der Komplexen Prüfungsaufgabe |
Praktische Prüfung | Termin folgt | Termin folgt |
Prüfungsergebnisse | ||
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben |
am Tag der praktischen Prüfung | am Tag der praktischen Prüfung |
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden |
postalisch, i. d. R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
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postalisch, i. d. R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende |