Fachkräfte Küche

Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 9. März 2022.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Zwischenprüfung 2025

Zwischenprüfung Frühjahr 2025 Herbst 2025
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich) werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Aufgabe 25.03.2025 17.09.2025
Praktische Aufgabe voraussichtlich nach den Hamburger Frühjahrsferien voraussichtlich nach den Hamburger Herbstferien
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden ca. 5-6 Wochen nach dem Prüfungstermin ca. 5-6 Wochen nach
dem Prüfungstermin

Abschlussprüfung 2025

Abschlussprüfung Sommer 2025 Winter 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2025 1. September 2025
Versand der Zulassungsbestätigung
an die Betrieb und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung 6. und 7. Mai 2025 25. und 26. November 2025
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich i.d.R. am Tag der Komplexen Prüfungsaufgabe i.d.R. am Tag der Komplexen Prüfungsaufgabe
Praktische Prüfung Termin folgt Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung
(bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
am Tag der praktischen Prüfung am Tag der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, i. d. R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

postalisch, i. d. R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende