Industrieelektrikerinnen und Industrieelektriker

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker / zur Industrieelektrikerin vom 28. Mai 2009.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Zwischenprüfung 2025

Zwischenprüfung
Frühjahr 2025 Herbst 2025
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich) keine Prüfung werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung keine Prüfung September 2025
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden keine Prüfung circa 5 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin

Abschlussprüfung - 2025

Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 2025 Winter 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2025 1. September 2025
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Versand Zugangsdaten Betrieblicher Antrag 17. Februar 2025 Termin folgt
Frist für das Einreichen des Antrag Betrieblicher Auftrag 3. März 2025 Termin folgt
Bearbeitungsphase Betrieblicher Auftrag 7. April bis 16. Mai 2025
Schriftliche Prüfung 13. Mai 2025 Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Aufgabe Juni 2025 Januar 2026
Fachgespräch zum Betrieblichen Auftrag Juni 2025 Januar 2026
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben

in der Regel einen Tag nach der praktischen Prüfung

in der Regel einen Tag nach der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsende

postalisch, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsende

Zwischenprüfung 2026

Zwischenprüfung
Frühjahr 2026 Herbst 2026
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich) keine Prüfung werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung keine Prüfung Termin folgt
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden keine Prüfung circa 5 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin

Abschlussprüfung - 2026

Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 2026 Winter 2026
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2026 1. September 2026
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Versand Zugangsdaten Betrieblicher Antrag Termin folgt Termin folgt
Frist für das Einreichen des Antrag Betrieblicher Auftrag Termin folgt Termin folgt
Bearbeitungsphase Betrieblicher Auftrag Termin folgt Termin folgt
Schriftliche Prüfung Termin folgt Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Aufgabe Termin folgt Termin folgt
Fachgespräch zum Betrieblichen Auftrag Termin folgt Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben

in der Regel einen Tag nach der praktischen Prüfung

in der Regel einen Tag nach der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsende

postalisch, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen